Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei eine wichtige aktuelle Info zu Mittelanforderungen im Bundesbereich mit der Bitte um Beachtung. Viele Grüße Jens Peter Hinze Von: Abt. 4.2 Team Bund <Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de <mailto:Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de> > Gesendet: Freitag, 8. November 2024 09:35 An: Abt. 4.2 Team Bund <Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de <mailto:Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de> >; Abt. 4.2 Drittmittel <Drittmittel@zhv.rwth-aachen.de <mailto:Drittmittel@zhv.rwth-aachen.de> > Betreff: Aktuelle Hinweise zu Mittelanforderungen im Bundesbereich Newsletter Abt. 4.2 Drittmittelmanagement Hallo zusammen, gestern ist bekannt geworden, dass die Regierungskoalition gescheitert ist. Dies schafft auch auf Seiten der Fördergeber wie auch den zwischengeschalteten Stellen und Projektträgern des Bundes erhebliche Verunsicherung. Derzeit kontaktieren einige Projektträger die Projektleiter um den Abruf der Mittel zu forcieren. Generell kann eine im Zuwendungsbescheid zugesagte Förderung nicht einfach widerrufen oder zurückgezogen werden. Hier müsste im konkreten eine Prüfung im Einzelfall anhand der vorliegenden Bestimmungen in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid erfolgen. Da hier aber ziemlicher zeitlicher Druck seitens der Projektträger aufgebaut wird und wir uns dem Wunsch nicht grundsätzlich verweigern wollen, gilt für die Mittelanforderungen in Bundesprojekten bis zum Ende des Jahres folgende Vorgehensweise: Bei Mittelanforderungen nach dem Anforderungsverfahren, mit denen keine Stundennachweise nachgewiesenen werden müssen: * Die Mittelanforderungen können von den projektdurchführenden Einrichtungen unterzeichnet und hochgeladen bzw. übermittelt werden. * Die Mittelanforderungen sind umgehend nach Einreichung der Abteilung 4.2 zu übermitteln . * Sofern seitens der Projektträger eine rechtsverbindliche Unterzeichnung im Original eingefordert wird, senden Sie uns die Mittelanforderung bitte zu (gerne auch per E-Mail. Wir drucken diese Mittelanforderungen aus und senden diese unterzeichnet dem Fördergeber zu). Bei Mittelanforderungen nach dem mittelbaren Abrufverfahren: * Sofern lediglich Mittel für einen zukünftigen Zeitraum abgerufen werden und keine bereits entstandenen Ausgaben abgegolten werden sollen, können die projektdurchführenden Einrichtungen diese Mittelanforderungen wie bereits oben, bei Mittelanforderungen nach dem Anforderungsverfahren, beschrieben, verfahren werden. * Bei Mittelanforderungen nach dem mittelbaren Abrufverfahren, bei denen bereits entstandene Ausgaben geltend gemacht werden sollen und bei Mittelabrufen, die konkrete Stundennachweise enthalten, sind vor Einreichung über die Abteilung 4.2 zur Überprüfung zu übersenden. Die Einreichung darf nur nach vorheriger rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Abteilung 4.2 erfolgen. Auch hinsichtlich der Handhabung von Verwendungsnachweisen gilt, dass diese nicht ohne Überprüfung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Abteilung 4.2 eingereicht werden dürfen. Zu allen Mittelanforderungen bitte beachten: Es gelten weiterhin die Regelungen des jeweiligen Zuwendungsbescheides und der entsprechenden Anlagen! Damit gilt auch die Verausgabungsfrist von angeforderten Mittel (in der Regel 6 Wochen)! Sollte eine Verausgabung der angeforderten Mittel nicht in diesem Zeitraum erfolgen, kann dies zu einer Verzinsung führen. Bitte bedenken Sie, dass diese zulasten Ihrer Einrichtung geht. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf die Mitarbeitenden der Abteilung 4.2 im Sachgebiet Bund zu. Mit freundlichen Grüßen Ihr Sachgebiet Bund der Abteilung 4.2 Drittmittelmanagement - - Abteilung 4.2 Drittmittelmanagement Dez. 4.0 Forschung RWTH Aachen University 52062 Aachen Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de <mailto:Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de> <http://www.rwth-aachen.de/drittmittel> www.rwth-aachen.de/drittmittel - - Informationen zu dem Newsletter unserer Abteilung, inklusive Infos zur An- und Abmeldung finden Sie <https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Forschung/Angebote-fuer-Forschende/Fors chungsfoerderung/~nmqs/Newsletter/> hier. Bitte beachten Sie, dass die beworbene Ausschreibung vor Versand des Newsletters nicht vollumfänglich hinsichtlich zuwendungsrechtlicher Vorgaben geprüft wurde. Vor einer Beteiligung ist dies notwendig. Hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.