Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei eine wichtige aktuelle Info zu Mittelanforderungen im Bundesbereich mit der Bitte um Beachtung.
Viele Grüße
Jens Peter Hinze
Von: Abt. 4.2 Team Bund <Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de>
Gesendet: Freitag, 8. November 2024 09:35
An: Abt. 4.2 Team Bund <Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de>; Abt. 4.2 Drittmittel <Drittmittel@zhv.rwth-aachen.de>
Betreff: Aktuelle Hinweise zu Mittelanforderungen im Bundesbereich
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Abt. 4.2 Drittmittelmanagement
Hallo zusammen,
gestern ist bekannt geworden, dass die Regierungskoalition gescheitert ist. Dies schafft auch auf Seiten der Fördergeber wie auch den zwischengeschalteten Stellen und Projektträgern des Bundes erhebliche Verunsicherung. Derzeit kontaktieren einige Projektträger die Projektleiter um den Abruf der Mittel zu forcieren.
Generell kann eine im Zuwendungsbescheid zugesagte Förderung nicht einfach widerrufen oder zurückgezogen werden. Hier müsste im konkreten eine Prüfung im Einzelfall anhand der vorliegenden Bestimmungen in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid erfolgen.
Da hier aber ziemlicher zeitlicher Druck seitens der Projektträger aufgebaut wird und wir uns dem Wunsch nicht grundsätzlich verweigern wollen, gilt für die Mittelanforderungen in Bundesprojekten bis zum Ende des Jahres folgende Vorgehensweise:
Bei Mittelanforderungen nach dem Anforderungsverfahren, mit denen keine Stundennachweise nachgewiesenen werden müssen:
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Bei Mittelanforderungen nach dem mittelbaren Abrufverfahren:
Auch hinsichtlich der Handhabung von Verwendungsnachweisen gilt, dass diese nicht ohne Überprüfung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Abteilung 4.2 eingereicht werden dürfen.
Zu allen Mittelanforderungen bitte beachten:
Es gelten weiterhin die Regelungen des jeweiligen Zuwendungsbescheides und der entsprechenden Anlagen! Damit gilt auch die Verausgabungsfrist von angeforderten Mittel (in der Regel 6 Wochen)! Sollte eine Verausgabung der angeforderten Mittel nicht in diesem Zeitraum erfolgen, kann dies zu einer Verzinsung führen. Bitte bedenken Sie, dass diese zulasten Ihrer Einrichtung geht.
Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf die Mitarbeitenden der Abteilung 4.2 im Sachgebiet Bund zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sachgebiet Bund der Abteilung 4.2 Drittmittelmanagement
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Abteilung 4.2 – Drittmittelmanagement
Dez. 4.0 – Forschung
RWTH Aachen University
52062 Aachen
Drittmittel_Bund@zhv.rwth-aachen.de
www.rwth-aachen.de/drittmittel
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