Fwd: Anfrage zur Überprüfung der Sicherheit von Geländersystemen im Helmholz-Institut
Liebe KollegInnen, zu Ihrer Information leite ich folgende Nachricht weiter. Das Bestreben zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie führt zu höheren Wahrscheinlichkeiten der Anwesenheit von Kleinkindern im Institutsgebäude (u.a. auch im Zuge von Promotions- und Weihnachtsfeiern o.ä.). Ich hatte vor diesem Hintergrund bzgl. Kindersicherheit der Geländer von Treppenhaus und Balkons im Pavillionbereich eine Anfrage an die ZHV gestellt. Diese kommt nun nach einer Begehung zu der u.g. Einschätzung, die sich leider mit unserer weitgehend deckt. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen wurden in Aussicht gestellt. Ich möchte Sie jedoch bis dahin eindringlich bitten, sich die Gefahrenlage im o.g. Bereich bewußt zu machen und Ihre Schützlinge im genannten Bereich nicht aus den Augen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Radermacher -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Anfrage zur Überprüfung der Sicherheit von Geländersystemen im Helmholz-Institut Datum: Mon, 9 Nov 2015 13:45:01 +0000 Von: Quast, Michael <Michael.Quast@zhv.rwth-aachen.de> An: Beckers, Bernhard <Bernhard.Beckers@zhv.rwth-aachen.de> Kopie (CC): radermacher@hia.rwth-aachen.de <radermacher@hia.rwth-aachen.de>, beckers@hia.rwth-aachen.de <beckers@hia.rwth-aachen.de>, Kratz, Wilfried <Wilfried.Kratz@zhv.rwth-aachen.de> Sehr geehrter Herr Beckers, das Helmholz-Institut (Pauwelsstraße 20) hat eine Anfrage bzgl. der Sicherheit von Treppengeländern in ihrem Gebäude an uns gerichtet. In diesem zusammen haben wir (10.61) eine Ortsbegehung durchgeführt. Da sich im Helmholz-Institut während der Arbeitszeit auch Kleinkinder aufhalten, sind die Treppengeländer und die Umrandungen der Dachterrassen so nachzurüsten, dass hier für Kinder keine Gefährdung besteht. Derzeit entsprechen die Geländer diesbezüglich nicht der Forderung der Landesbauordnung bzw. der Forderung der UK NRW (Prävention in NRW – Heft 51 – Kindertagesstätten). Demnach müssen z.B. die Holmabstände enger bemessen sein (8,9 cm bei Kindern unter 3 Jahren) und so ausgeführt sein, dass ein hochklettern nicht möglich ist. Ebenfalls ist der Abstand zwischen Treppenstufe und Geländer so zu bemessen, das ein Durchstecken des Kopfes eines Kleinkindes verhindert wird. Laut Information aus dem Institut sind Sie wohl Ansprechpartner für das Gebäude. Daher bitte ich Sie, diesbezüglich einmal Kontakt mit Herrn Prof. Radermacher oder Herrn Beckers aufzunehmen um das weitere Vorgehen abzuklären. Mit freundlichen Grüßen Michael Quast -- Dipl.-Ing. Michael Quast Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit Abteilung 10.6 – Sicherheit und Umwelt Dezernat 10 – Facility Management RWTH Aachen University Gebäude 3040, Raum 106 Süsterfeldstraße 65 52072 Aachen Tel: +49 241 80-93611 Mobil: +49 151 14042273 Fax: +49 241 80-92110 michael.quast@zhv.rwth-aachen.de <mailto:michael.quast@zhv.rwth-aachen.de> www.rwth-aachen.de
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Prof. K. Radermacher, PhD