| Betreff: | Anfrage zur Überprüfung der Sicherheit von Geländersystemen im Helmholz-Institut |
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| Datum: | Mon, 9 Nov 2015 13:45:01 +0000 |
| Von: | Quast, Michael <Michael.Quast@zhv.rwth-aachen.de> |
| An: | Beckers, Bernhard <Bernhard.Beckers@zhv.rwth-aachen.de> |
| Kopie (CC): | radermacher@hia.rwth-aachen.de <radermacher@hia.rwth-aachen.de>, beckers@hia.rwth-aachen.de <beckers@hia.rwth-aachen.de>, Kratz, Wilfried <Wilfried.Kratz@zhv.rwth-aachen.de> |
Sehr geehrter Herr Beckers,
das Helmholz-Institut (Pauwelsstraße 20)
hat eine Anfrage bzgl. der Sicherheit von Treppengeländern in
ihrem Gebäude an uns gerichtet.
In diesem zusammen haben wir (10.61) eine
Ortsbegehung durchgeführt.
Da sich im Helmholz-Institut während der
Arbeitszeit auch Kleinkinder aufhalten, sind die
Treppengeländer und die Umrandungen der Dachterrassen so
nachzurüsten, dass hier für Kinder keine Gefährdung besteht.
Derzeit entsprechen die Geländer
diesbezüglich nicht der Forderung der Landesbauordnung bzw.
der Forderung der UK NRW (Prävention in NRW – Heft 51 –
Kindertagesstätten).
Demnach müssen z.B. die Holmabstände enger
bemessen sein (8,9 cm bei Kindern unter 3 Jahren) und so
ausgeführt sein, dass ein hochklettern nicht möglich ist.
Ebenfalls ist der Abstand zwischen Treppenstufe und Geländer
so zu bemessen, das ein Durchstecken des Kopfes eines
Kleinkindes verhindert wird.
Laut Information aus dem Institut sind Sie
wohl Ansprechpartner für das Gebäude.
Daher bitte ich Sie, diesbezüglich einmal
Kontakt mit
Herrn Prof. Radermacher
oder
Herrn Beckers
aufzunehmen um das weitere Vorgehen
abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Quast
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Dipl.-Ing.
Michael Quast
Sicherheitsingenieur
/ Fachkraft für Arbeitssicherheit
Abteilung
10.6 – Sicherheit und Umwelt
Dezernat
10 – Facility Management
RWTH
Aachen University
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