Liebe KollegInnen,
zu Ihrer Information leite ich folgende Nachricht weiter. Das Bestreben zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie führt zu höheren Wahrscheinlichkeiten der Anwesenheit von Kleinkindern im Institutsgebäude (u.a. auch im Zuge von Promotions- und Weihnachtsfeiern o.ä.). Ich hatte vor diesem Hintergrund bzgl. Kindersicherheit der Geländer von Treppenhaus und Balkons im Pavillionbereich eine Anfrage an die ZHV gestellt. Diese kommt nun nach einer Begehung zu der u.g. Einschätzung, die sich leider mit unserer weitgehend deckt. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen wurden in Aussicht gestellt.
Ich möchte Sie jedoch bis dahin eindringlich bitten, sich die Gefahrenlage im o.g. Bereich bewußt zu machen und Ihre Schützlinge im genannten Bereich nicht aus den Augen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Radermacher


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Anfrage zur Überprüfung der Sicherheit von Geländersystemen im Helmholz-Institut
Datum: Mon, 9 Nov 2015 13:45:01 +0000
Von: Quast, Michael <Michael.Quast@zhv.rwth-aachen.de>
An: Beckers, Bernhard <Bernhard.Beckers@zhv.rwth-aachen.de>
Kopie (CC): radermacher@hia.rwth-aachen.de <radermacher@hia.rwth-aachen.de>, beckers@hia.rwth-aachen.de <beckers@hia.rwth-aachen.de>, Kratz, Wilfried <Wilfried.Kratz@zhv.rwth-aachen.de>


Sehr geehrter Herr Beckers,

 

das Helmholz-Institut (Pauwelsstraße 20) hat eine Anfrage bzgl. der Sicherheit von Treppengeländern in ihrem Gebäude an uns gerichtet.

In diesem zusammen haben wir (10.61) eine Ortsbegehung durchgeführt.

Da sich im Helmholz-Institut während der Arbeitszeit auch Kleinkinder aufhalten, sind die Treppengeländer und die Umrandungen der Dachterrassen so nachzurüsten, dass hier für Kinder keine Gefährdung besteht.

Derzeit entsprechen die Geländer diesbezüglich  nicht der Forderung der Landesbauordnung bzw. der Forderung der UK NRW (Prävention in NRW – Heft 51 – Kindertagesstätten).

Demnach müssen z.B. die Holmabstände enger bemessen sein (8,9 cm bei Kindern unter 3 Jahren) und so ausgeführt sein, dass ein hochklettern nicht möglich ist. Ebenfalls ist der Abstand zwischen Treppenstufe und Geländer so zu bemessen, das ein Durchstecken des Kopfes eines Kleinkindes verhindert wird.

Laut Information aus dem Institut sind Sie wohl Ansprechpartner für das Gebäude.

Daher bitte ich Sie, diesbezüglich einmal Kontakt mit

Herrn Prof. Radermacher

oder

Herrn Beckers

aufzunehmen um das weitere Vorgehen abzuklären.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Quast

 

 

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Dipl.-Ing. Michael Quast

Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Abteilung 10.6 – Sicherheit und Umwelt

Dezernat 10 – Facility Management

RWTH Aachen University

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