A U S H A N G

 

Anmeldung der Diplomarbeit

aufgrund der 6-Monats-Frist

                               

 

Studierende, die nach der DPO von 1993 bzw. 1998 im Prüfungszeitraum Sommersemester 2001 ihre letzte Diplomprüfung (Fachprüfung) absolviert haben, oder haben anerkennen lassen, müssen ihre Diplomarbeit bis

 

         spätestens zum 26.04.2002

 

angemeldet haben (d.h. das Anmeldeformular muss von Prof. Huber unterschrieben sein), da ihnen sonst gemäß § 18 Abs. 5 DPO 1993 bzw. § 25 Abs. 6 DPO 98 Thema und Prüfer zugelost werden.

 

 

 

Aachen, den 28.03.2002