Liebe Sicherheitsbeauftragte,

 

zur Bedienung eines Mitgängerflurförderzeuges, besser bekannt als „Hubwagen“ oder „Ameise“, ist eine Unterweisung zwingend erforderlich, die sich aus der DGUV-Vorschrift 68 ergibt:

 

DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) §7

(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

 

Die Möglichkeit zur Teilnahme an einer entsprechenden Unterweisung und dem Erhalt eines Teilnahmezertifikates bzw. eines Fahrausweises bietet die Stabstelle Arbeits- und Strahlenschutz

in folgerndem Seminar an:

 

Seminar:

Mitgängerflurförderzeuge

Datum:

15.05.2024

Uhrzeit:

09:00 - 12:00

Ort:

Ausbildungshalle, Wüllnerstr. 5, 52062 Aachen

Plätze:

5 bis 15

Anmeldung:

RWTH-SingleSignOn

 

 

Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende der RWTH Aachen, die Mitgängerflurförderzeuge bedienen oder zukünftig bedienen sollen.

Entsprechend dürfen sie die Informationen gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.

 

Weitere Informationen und die finden Sie hier:

 

Mitgängerflurförderzeuge

 

Wir freuen uns auf rege Teilnahme.

 

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Mit freundlichen Grüßen

Guido Krutt

Staatlich geprüfter Techniker

Betriebswirt (VWA)

 

Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz

RWTH Aachen University

Gebäude 3010, Raum 353

Kackertstr. 9

52072 Aachen

Tel: +49 241 80-94247

guido.krutt@zhv.rwth-aachen.de

www.rwth-aachen.de/arbeitssicherheit