Liebe Institutsmitglieder,
bitte beachten Sie bei der Fristeinräumung für das Einreichen von Seminararbeiten und der Korrektur von Klausuren, dass BAFÖG-Empfänger ihre Leistungen, die sie im 4. Fachsemester erbracht haben müssen, bis spätestens Anfang September im BAFÖG-Amt nachweisen müssen. Die Bewilligung zum 1.10. setzt voraus, dass das BAFÖG-Amt die Daten in den ersten 2 Wochen von September an die Zahlungsstelle übermittelt hat. Wenn dies nicht der Fall ist, verzögert sich die Zahlung um Monate.
Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß Lucia Mirbach
seniorat-anglistik@lists.rwth-aachen.de