Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die vorgezogene Bundestagswahl findet nach Mitteilung der Stadt Aachen - Wahlamt - voraussichtlich am 18.09.2005 statt.
Um diese Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, werden ca. 1500 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigt.
Die Stadt Aachen ist daher auch auf die Unterstützung der RWTH Aachen angewiesen und hat gebeten, geeignete Bedienstete für die Tätigkeit in den Wahlvorständen zu benennen.
 
Nach § 9 Absatz 5 Bundeswahlgesetz sind Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts verpflichtet, auf Anforderung des Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters Bedienstete aus der Gemeinde zum Zwecke der Berufung als Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen.  Die ersuchte Stelle hat den Betroffenen über die ermittelten Daten und den Empfänger zu benachrichtigen.
 
Die
Wahlvorstände werden mit ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt, die eine pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € für Beisitzer/innen, 31 € für stv. Wahlvorsteher/innen und 36 € für Wahlvorsteher/innen erhalten.

Die Wahlzeit beginnt am Tag der Bundestagswahl um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Im Anschluss an die Wahlhandlung wird das Wahlergebnis ermittelt.

 

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen müssen wahlberechtigt für die Bundestagswahl sein, d.h. sie müssen

 

-                      die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

-                      mind. 18 Jahre alt sein und

-                      seit mind. 3 Monaten in Deutschland wohnen oder – wenn sie im Ausland (z.B. Belgien oder Niederlande) leben – vorher mind. 3 Monate in Deutschland gelebt haben.

 

Wer an dieser Wahlhelfertätigkeit interessiert ist, bitte ich, sich in den angefügten Vordruck Formular_BUND_Wahlhelfer.pdf einzutragen und dabei den gewünschten Einsatzort in der Spalte „Bemerkungen“ nicht zu vergessen.

Bitte benennen Sie nur Personen, die die o.a. Voraussetzungen erfüllen.

 

Da jede/r zuverlässige Wahlhelfer dringend benötigt wird, mache ich darauf aufmerksam, dass in das Formular ebenfalls Personen aus dem persönlichen Umfeld der Bediensteten eingetragen werden,können,  die an dem Ehrenamt interessiert sind und die Voraussetzungen erfüllen.

Die Stadt Aachen bemüht sich, die Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes zu berücksichtigen, die in die Spalte "Bemerkungen" eingetragen werden.

Die Leiter/innen der Hochschuleinrichtungen bzw. Organisationseinheiten bitte ich dafür Sorge zu tragen, dass die ausgedruckten und handschriftlich ergänzten Listen bis zum

 

 Donnerstag, den 23.06.2005

 

der Abteilung 5.1 – Organisation zugeschickt werden. Von dort werden die Listen gebündelt der Stadt Aachen zugeleitet.

 

Für Ihre Mithilfe danke ich Ihnen im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Gisela Jansen
RWTH Aachen
Abt. 5.1 - Organisation
Templergraben 55
52062 Aachen
Telefon 0241 / 8094381
Fax      0241 / 8092313