Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Aachen muss in jedem fünftem Jahr eine einheitliche Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufstellen und ist auch auf die Unterstützung der RWTH Aachen angewiesen.

Die Stadt Aachen hat die RWTH gebeten, geeignete Bedienstete für diese Tätigkeit vorzuschlagen.

 

Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Schöffenwahl-Ausführungsverordnung muss die Vorschlagsliste für die Stadt Aachen rund 540 Personen umfassen. Die Liste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen müssen u.a.

 

-       die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz)

-       das 25. Lebensjahr vollendet haben  (§ 33 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz)

-       zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen (§ 33 Nr. 3  Gerichtsverfassungsgesetz)

 

Die weiteren Voraussetzungen finden Sie in den angefügten rechtlichen Hinweisen.

 

Wenn Sie an diesem Ehrenamt interessiert sind, tragen Sie sich bitte in den angefügten Vordruck ein und schicken ihn bis Freitag, den 22.02.2013 an die Abteilung 5.1 – Organisation zurück.

Von hier werden die Listen gesammelt der Stadt Aachen zugeleitet.

 

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

 

Für Ihre Mithilfe und Engagement bedanke ich mich schon jetzt und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

Gisela Jansen

RWTH Aachen

Abt. 5.1 - Organisation

Templergraben 55

52062 Aachen

Telefon 0241 80-94381

Fax       0241 80-92313