Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bei der Landtagswahl am 13.05.2012 werden in Aachen zur Landtagswahl wahlberechtigte Personen für die Tätigkeit als Wahlhelfer/innen benötigt.

Die Stadt Aachen bittet, ihr geeignete Mitarbeiter/innen zu benennen, die die Aufgaben der Wahlvorsteher/innen, stellvertretenden Wahlvorsteher/innen oder der Beisitzer/innen wahrnehmen möchten.

 

Es dürfen nur die Personen berücksichtigt werden, die zur Landstagwahl wahlberechtigt sind, d.h.

 

- sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

- ihren ständigen Wohnsitz in Nordrhein- Westfalen haben und

- mindestens 18 Jahre alt sein.

 

Die Wahlzeit beginnt um 7.30 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

 

Die Aufwandsentschädigung beträgt für

 

- die Wahlvorsteher/innen 40,00 Euro

- die stv. Wahlvorsteher/innen 35,00 Euro

- die Beisitzer/innen 35,00 Euro

- die Wahlhelfer/innen 30,00 €

 

Sie haben zwei Möglichkeiten, der Stadt Aachen Ihre Bereitschaft sich zur Verfügung zu stellen, zu übermitteln:

 

-    Sie können sich auf dem beigefügten Vordruck „Teilnahmerliste“ eintragen und zur Weiterleitung an die Stadt Aachen an die Zentrale Hochschulverwaltung, Abteilung 5.1 – Organisation zurücksenden

 

oder

 

-    Sie können den beigefügten Vordruck „Annahmeerklärung“ ausfüllen, unterschreiben und selbst an die Stadt Aachen zurücksenden.

 

Die Stadt Aachen ist bemüht, Ihre Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes zu berücksichtigen; diese können Sie in die Spalte "Bemerkungen" eintragen.

 

Bitte senden Sie Ihre Meldung schnellstmöglich, spätestens bis Donnerstag, den 11.04.2012 an die ZHV, Abteilung. 5.1 – Organisation zurück.

Ihre Meldungen an die Stadt Aachen können von dort auch später noch berücksichtigt werden.

 

Für Ihre Unterstützung vielen Dank und freundliche Grüße

Im Auftrag

Gisela Jansen

RWTH Aachen

Abt. 5.1-Organisation

Templergraben 55

52062 Aachen

Telefon: 0241/80-94381

Fax:      0241/80-92313 

Mailto: Gisela.Jansen@zhv.rwth-aachen.de