Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorgezogene Bundestagswahl findet nach Mitteilung der Stadt Aachen - Wahlamt - voraussichtlich am 18.09.2005 statt.
Um diese Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, werden ca. 1500 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigt.
Die Stadt Aachen ist daher auch auf die Unterstützung der RWTH Aachen angewiesen und hat gebeten, geeignete Bedienstete für die Tätigkeit in den Wahlvorständen zu benennen.
Nach § 9 Absatz 5 Bundeswahlgesetz sind Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts verpflichtet, auf Anforderung des Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters Bedienstete aus der Gemeinde zum Zwecke der Berufung als Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen. Die ersuchte Stelle hat den Betroffenen über die ermittelten Daten und den Empfänger zu benachrichtigen.
Die Wahlvorstände werden mit ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt, die eine pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € für Beisitzer/innen, 31 € für stv. Wahlvorsteher/innen und 36 € für Wahlvorsteher/innen erhalten.
Die Wahlzeit beginnt am Tag der Bundestagswahl um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Im Anschluss an die Wahlhandlung wird das Wahlergebnis ermittelt.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen müssen wahlberechtigt für die Bundestagswahl sein, d.h. sie müssen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- mind. 18 Jahre alt sein und
- seit mind. 3 Monaten in Deutschland wohnen oder – wenn sie im Ausland (z.B. Belgien oder Niederlande) leben – vorher mind. 3 Monate in Deutschland gelebt haben.
Wer an dieser Wahlhelfertätigkeit interessiert ist, bitte ich, sich in den angefügten Vordruck Formular_BUND_Wahlhelfer.pdf einzutragen und dabei den gewünschten Einsatzort in der Spalte „Bemerkungen“ nicht zu vergessen.
Bitte benennen Sie nur Personen, die die o.a. Voraussetzungen erfüllen.
Da jede/r zuverlässige Wahlhelfer dringend benötigt wird, mache ich darauf aufmerksam, dass in das Formular ebenfalls Personen aus dem persönlichen Umfeld der Bediensteten eingetragen werden,können, die an dem Ehrenamt interessiert sind und die Voraussetzungen erfüllen.
Die Stadt Aachen bemüht sich, die Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes zu berücksichtigen, die in die Spalte "Bemerkungen" eingetragen werden.
Die Leiter/innen der Hochschuleinrichtungen bzw. Organisationseinheiten bitte ich dafür Sorge zu tragen, dass die ausgedruckten und handschriftlich ergänzten Listen bis zum
Donnerstag, den 23.06.2005
der Abteilung 5.1 – Organisation zugeschickt werden. Von dort werden die Listen gebündelt der Stadt Aachen zugeleitet.
Für Ihre Mithilfe danke ich Ihnen im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gisela Jansen
RWTH Aachen
Abt. 5.1 - Organisation
Templergraben 55
52062 Aachen
Telefon 0241 / 8094381
Fax 0241 / 8092313
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines dringenden, internen Abstimmungserfordernisses hinsichtlich der Inhalte des kürzlich erschienenen Fernsprechverzeichnisses muss die Ausgabe der Bücher leider bis auf weiteres gestoppt werden.
Sie werden sobald wie möglich über die weitere Vorgehensweise bzw. über neue Ausgabetermine unterrichtet werden.
Ich bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Meens
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Sabine Meens
Abteilung 5.1 - Organisation
Durchwahl: 96880
E-Mail: Sabine.Meens(a)zhv.rwth-aachen.de
Raum zur Einrichtung einer hochschulinternen Betreuungsgruppe
für Kinder unter 3 Jahren gesucht!
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen,
das Eltern-Service Büro plant in Absprache mit der Hochschulleitung die
Einrichtung einer hochschuleigenen Betreuungsgruppe für Kinder unter 3
Jahren.
Diese Art der Kinderbetreuung soll hochschulangehörigen Eltern die
Möglichkeit geben, ihre Kleinkinder flexibel, kostengünstig und
hochschulnah betreuen zu lassen.
Zur Einrichtung einer solchen Betreuungsgruppe fehlt jedoch noch der
geeignete Raum. Um diesen geeigneten Raum zu finden, bitten wir Sie um
Ihre Mithilfe, denn die Hochschule ist groß und erstreckt sich über das
ganze Stadtgebiet. Der Raum kann innerhalb der Hochschule liegen aber
auch hochschulnah kann ggf. ein Raum angemietet werden.
Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein:
· mindestens 30 m² groß
· dauerhaft vor- und nachmittags nutzbar
· Wasseranschluss bzw. Waschbecken im Raum
· Abstellmöglichkeit für Kinderwagen in der Nähe
· durch den Geräuschpegel der Kinder sollten weder MitarbeiterInnen
noch Studierende gestört werden
· Außengelände oder Grünfläche in der näheren Umgebung
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und freuen uns über Ideen und
Vorschläge bezüglich eines geeigneten Raumes.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Isolde Conradus und Anja Eckardt
Das Eltern-Service Büro erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 9.00 -
12.00 Uhr unter
80 93579/45 oder über eltern(a)rwth-aachen.de
P.S. Wir möchten Sie noch einmal auf die Elternkontaktbörse
www.gsb.rwth-aachen.de/eltern aufmerksam machen!