Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben einen Benutzer, der einige Bücher oder zumindest den
Gegenwert ersetzen muss. In solchen Fällen wird lt. Gebührenordnung der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen für die Bibliotheken der
Hochschule vom 10.10.2010 eine Veraltungsgebühr von 25 Euro pro Buch fällig.
Die Rechtsabteilung, die diesen Fall bearbeitet, teil uns
jetzt mit, dass die Verwaltungsgebühr nicht erhoben wird, weil „…es ist
unstrittig, dass die Gebühren danach erhoben werden dürfen, jedoch hat das
Verwaltungsgericht jüngst in einem Rechtsstreitverfahren die Rechtmäßigkeit
unserer Gebührenordnung angezweifelt uns den dringenden Rat gegeben, die Gebührenordnung
zu überarbeiten und im Hinblick auf die Gebührensätze zu überprüfen. Näheres
hierzu kann Herr Eschenbach Ihnen mitteilen.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen,
wird der Punkt sicher seitens des Gerichts wieder thematisiert werden.
Für mich ist das neu oder habe ich da etwas nicht
mitbekommen? Sonst würde ich gern Herrn Eschenbach fragen, falls das nicht
bekannt ist.
Viele Grüße
Gudrun Lübben
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Gudrun Lübben
Institut für Erziehungswissenschaft
der RWTH Aachen
Bibliothek
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Tel.: +49 (0)241-80-96019