Liebe Kolleginnen,

Da ich aus der bisherigen Diskussion den Eindruck habe, dass insbesondere im Hinblick auf die Bibliothekskommission ein paar Unklarheiten bestehen, ein paar Anmerkungen:

Die "Kommission für die Hochschulbibliothek" (Rektoratskommission nach § 30 des noch geltenden Hochschulgesetzes, im folgenden als "Bibliothekskommission" bezeichnet) hat beratende Funktion für das Rektorat in Bezug auf die Hochschulbibliothek und das Bibliothekswesen der RWTH, d.h. sie kann zwar Anregungen und Empfehlungen an die Hochschulleitung geben (was die dann damit anfängt, ist eine andere Sache), hat aber keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Die Mitglieder der Bibliothekskommission setzen sich (wie die aller anderer Hochschulgremien - genaueres ist in der Grundordnung der RWTH nachzulesen!)
aus von den jeweiligen Gruppen (Professoren, WM, NWM und Studenten im Verhältnis 8:4:2:2) gewählten Vertretern zusammen. (Die Hochschulbibliothek ist ständiger Gast der Sitzungen, hat aber kein Stimmrecht.)
D.h. aber, in der Bibliothekskommission könnten theoretisch - so sie denn von der zentralen Gruppenvertretung der NWM als VertreterInnen in diese Kommission gewählt würden - auch eine Sekretärin oder ein technischer Angestellter sitzen. Dass mit Frau Lutter und mir  Bibliothekare als Vertreter der NWM in dieser Kommission sitzen, ist zwar sinnvoll, aber keine unbedingte Notwendigkeit.
Frau Lutter und ich sind  in dieser Kommission also nicht die Vertretung der Institutsbibliotheken, sondern die Vertretung für die Gruppe der NWM und als solche verpflichtet, der Zentralen Gruppenvertretung Bericht zu erstatten, nicht dem OPL.

Da wir es aber für wichtig erachteten, den Kreis der Institutsbibliotheken zuerst einmal über die anstehenden Überlegungen der Hauptbibliothek über ein Bibliothekskonzept zu unterrichten (und die Zeit  wegen der Terminvorstellungen der Hochschulbibliothek etwas drängte), haben wir die Diskussion in der letzten OPL-Sitzung angestoßen. Diese Diskussion hatte zuerst einmal den Zweck, den dort vertretenen Institutsbibliotheken Gelegenheit zu geben, zu einer Einschätzung zu kommen, ob eine Mitgestaltungsmöglichkeit bei einem Bibliothekskonzept von unserer Seite überhaupt erwünscht ist, um dann der Hochschulbibliothek  bereits im Vorfeld zu deren Konzept- Erarbeitung signalisieren zu können, dass wir erwarten, an der Erarbeitung beteiligt zu werden, da unsere Arbeitsbereiche schließlich davon betroffen sind.
Das Gespräch mit Frau Dr. Eich diente erst einmal dazu, unsere Erwartung bezüglich einer Beteiligung an der Konzepterarbeitung deutlich zu machen; mit der inhaltlichen Diskussion, wie dieses Konzept aussehen könnte, haben wir auf der letzten OPL- Sitzung ja gerade erst mal begonnen, die müßte natürlich zuerst einmal in unserem Kreis fortgesetzt werden.

Wünschenswert wäre natürlich, wenn sich alle Mitglieder des OPL-Kreises im Rahmen der gemeinsamen Sitzungen an der weiteren Diskussion beteiligen würden, denn dann wäre auch gewährleistet, dass wir im Idealfall zu einer gemeinsamen Stellungnahme kommen könnten; aber auch wenn das nicht der Fall sein sollte, würden sich in der Diskussion doch Punkte herauskristallisieren, die nach unserer Einschätzung bei der Erarbeitung eines Konzeptes unbedingt Berücksichtigung finden sollten. Es wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit, auf geplante Veränderungen Einfluß nehmen zu können - wie die Zusammenarbeit mit der Hochschulbibliothek in der Praxis konkret aussehen könnte, müßten wir uns dann ebenfalls überlegen.

Zwei generelle Fragen habe ich aber noch - vor allem im Zusammenhang mit den letzten beiden Passagen im Brief von Frau Eschenbach-Thomas, die beklagt, dass die Meinungen der anderen OPL-Teilnehmer zu diesem wichtigen Thema nicht evaluiert wurden:
Wie soll die Meinung der OPL-Teilnehmer zu einem Thema evaluiert werden, wenn nicht auf den gemeinsamen Sitzungen und über die mailing-Liste - vor allem, wenn etwas kurzfristig wegen Termindruck auf die Tagesordnung gesetzt werden muss?
Frau Eschenbach-Thomas schreibt weiterhin:
"Wenn die in der Sitzung anwesenden Kolleginnen mit dem Konzept der Vereinheitlichung einverstanden sind und drei Personen aus ihrem Kreis beauftragen, dies der BTH vorzulegen und ihre Mitarbeit anzubieten, so kann dies auch nur für diese anwesenden Vertreterinnen und ihre Institutsbibliotheken gelten."
Nichts anderes war diesmal der Fall - aber damit stellt sich natürlich für mich zwangsläufig die Frage, wann gelten Beschlüsse, die auf den OPL-Sitzungen gefaßt werden, als "Beschlüssse des OPL-Kreises" (ab einer bestimmten Teilnehmerzahl? Dann sollten wir aber alle mal kräftig über die Teilnahme an den Sitzungen nachdenken....) und wann nur als "Beschluß der bei der Sitzung anwesenden TeilnehmerInnen", der für andere OPL-Mitglieder - da bei dieser Sitzung nicht anwesend - irrelevant ist?

In der Hoffnung auf eine weitere angeregte Diskussion,

Schöne Grüße,

Christel Posenauer


Christel Posenauer
Fachbereichsbibliothek Wirtschaftswissenschaften
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