Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da drängt sich doch die Rückfrage an die Hochschulbibliotheksleitung auf, wie das mit der mündlich in der Informationsveranstaltung und schriftlich in ihrem Resumee niederlegten Anwort von Frau Eich übereinkommt. Die Bedingung an Fachpersonal ist "Personal, das langfristig mit bibliothekarischen Aufgaben vertraut ist. Art und Ausmaß der erforderlichen Kompetenzen lassen sich aus der Art des zu bearbeitenden Materials und den gesetzlichen Bestimmungen (Tätigkeitsmerkmale) ableiten."
Mit dieser Aussage kann ich gut leben, aber nicht damit, dass Herr Bastian in den Beratungsgesprächen entscheidet, wer diese Kompetenzen hat. Wenn die Institutsleitung beschließt, dass die erforderliche Kompetenz für Modell 1 bei der Stellenbesetzung vorhanden ist, kann die BTH da nicht pauschal ohne überhaupt etwas von den bisher bewältigten Aufgaben zu wissen, für die Institutsleitung entscheiden.

Es bleibt spannend.
Viele Grüsse
Irmgard Cleven

Am 15.05.2013 09:13, schrieb Gudrun Günther:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

hier ein Zitat aus einer Email von Herrn Bastian bezüglich der Wahlmöglichkeit Modell 1 und Modell 2:

 

„ … können wir Ihnen zurzeit die freie Auswahl eines der beiden Modelle nicht anbieten. Modell 1 ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.“

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gudrun Günther M.A.

 

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