Liebe Kolleginnen und Kollegen,

danke für die ersten Antworten. Damit es nicht zu Mißverständnissen kommt, möchte ich anhand einer Zusendung  kurz eine Erläuterung nachschieben:
das Vorgehen: Vorleistung/Umbuchung ist laut meinen bisherigen Erfahrungen sehr umständlich und führt bei uns jährlich zu Verwirrungen.
Man muss unterscheiden zwischen den Vorgängen, wo die UB in Vorleistung geht, weil ein Konsortialvertrag Grundlage ist oder weil Zeitschriftenpakete beim Verlag abonniert wurden, die Kosten sparen.
Zwei unserer 'Nature'-Ableger-Lizenzen laufen über so ein Konsortium (ähm, war mal GASCO ... weiss nicht, ob das noch stimmt), in dem eben die UB Vertragspartner ist und einer unserer Elsevier-Zeitschriften ist in einem Paket der UB enthalten. In beiden Fällen können wir natürlich keine direkten Rechnungen bekommen, weil wir Teilbeträge großer Gesamtrechnungen erstatten. Da geht die Zusammenarbeit mit der UB gar nicht anders und wird auch nicht von uns moniert, sondern begrüßt.

Daher würde ich auf jeden Fall das Prozedere Direktbezahlung, wie bei den Print Abos bevorzugen insb., wenn zum E-Only-Abo der Prof. die Print-Version zusätzlich haben möchte.

Das ist ja der springende Punkt, dass diese Regelung nur bei e-only Bezug angewandt wird. Alle Print-Abos, die zusätzlich die elektronische Form bereitstellt, fällt da nicht drunter. Wir haben bisher aus Archiv-Gründen immer Print-Bezug mit haben wollen und auch alle Rechnungen selbst bearbeitet, aber ein Verlag hat Print eingestellt und ein Neuabo wird auch nur noch elektronisch bereitgestellt. Und da ich denke, dass die Verlage dies mehr und mehr nur noch so anbieten werden - zumindest im naturwissenschaftelichen Bereich - wollte ich rechtzeitig ein Meinungsbild erfragen.

Viele Grüsse
Irmgard Cleven
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