Liebe Kolleginnen und Kollegen,
danke für die ersten Antworten. Damit es nicht zu Mißverständnissen
kommt, möchte ich anhand einer Zusendung kurz eine Erläuterung
nachschieben:
> das Vorgehen: Vorleistung/Umbuchung ist laut meinen bisherigen
> Erfahrungen sehr umständlich und führt bei uns jährlich zu Verwirrungen.
Man muss unterscheiden zwischen den Vorgängen, wo die UB in Vorleistung
geht, weil ein Konsortialvertrag Grundlage ist oder weil
Zeitschriftenpakete beim Verlag abonniert wurden, die Kosten sparen.
Zwei unserer 'Nature'-Ableger-Lizenzen laufen über so ein Konsortium
(ähm, war mal GASCO ... weiss nicht, ob das noch stimmt), in dem eben
die UB Vertragspartner ist und einer unserer Elsevier-Zeitschriften ist
in einem Paket der UB enthalten. In beiden Fällen können wir natürlich
keine direkten Rechnungen bekommen, weil wir Teilbeträge großer
Gesamtrechnungen erstatten. Da geht die Zusammenarbeit mit der UB gar
nicht anders und wird auch nicht von uns moniert, sondern begrüßt.
> Daher würde ich auf jeden Fall das Prozedere Direktbezahlung, wie bei
> den Print Abos bevorzugen insb., wenn zum E-Only-Abo der Prof. die
> Print-Version zusätzlich haben möchte.
Das ist ja der springende Punkt, dass diese Regelung nur bei e-only
Bezug angewandt wird. Alle Print-Abos, die zusätzlich die elektronische
Form bereitstellt, fällt da nicht drunter. Wir haben bisher aus
Archiv-Gründen immer Print-Bezug mit haben wollen und auch alle
Rechnungen selbst bearbeitet, aber ein Verlag hat Print eingestellt und
ein Neuabo wird auch nur noch elektronisch bereitgestellt. Und da ich
denke, dass die Verlage dies mehr und mehr nur noch so anbieten werden -
zumindest im naturwissenschaftelichen Bereich - wollte ich rechtzeitig
ein Meinungsbild erfragen.
Viele Grüsse
Irmgard Cleven
--
Physikbibliothek
RWTH Aachen University
52056 Aachen
Tel. +49 241 80-27005
Fax. +49 241 80-22187
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
laut Abteilung Integrierte Zeitschriftenbearbeitung der UB, gibt es seit
2011 die Anweisung, dass alle e-onlyAbos über die Universitätsbibliothek
laufen sollen.Das bedeutet, dass die Bestellung von der UB übernommen
wird. Sie tritt bei der Bezahlung in Vorleistung und erwirkt
anschließend bei der Hochschulkasse durch eine Umbuchungsanordnung einen
Ausgleich der Mittel.
Diese 'Anweisung' begründet sich auf Punkt 2.4.10.1 des
Beschaffungshandbuches "Die Hochschulbibliothek ist insbesondere
zuständig für die Beschaffung von elektronischen Medien (Zeitschriften,
Datenbanken, E-Books etc), weil diese mit dem Abschluss von Nutzungs-
und Lizenzverträgen verbunden ist."
Wir sind hier nichtglücklich mit dieser Regelung, da wirdie Rechnung
nicht mit den anderen zumJahresende bekommen, sondern im Laufes des
darauffolgenden Abojahres irgendwann die Umbuchungsanordnung mit den
Rechnungsunterlagen als Anlage.
Da immer mehr Verlage dazu übergehen auf e-only umzusteigen oder auch
eben der allgemeine Abo-Trend wohl in diese Richtung geht -Herr Arnold
befürwortete dies ja auch ausdrücklich in einer seiner Mitteilungen -
würde damit eine vermehrte Verlagerung der Abonnements zur UB einhergehen.
Das hat dann zur Folge,dass die Rechnungsstellung immer unkalkulierbar
später für die Institute erfolgt und in weitere Zukunft geschaut, evt.
die Forderung aufkommt, dass Geld vorabgeschöpft wird, damit die UB in
Vorleistung gehen kann.
Ich versuche gerade, das Problem einfach zu lösen, indem ich bei ebsco
nachgefragt habe,ob bei diesen e-only-Abos in ihrer Datenbankdas
Institut als /Rechnungs//anschrift/ hinterlegt werden kann. Dazu gab es
leider noch keine Auskunft.
Sollte die Antwort abschlägig sein, wäre eine andere Formulierung im
Beschaffungshandbuch unsernächstes Ziel. Um dieses Ansinnen, das ja
Verhandlungen mit Abt. 7.3 und wahrscheinlich der UB erfordert, auf eine
breitere Basis zu stellen, würde ich gerne erfahren, ob Sie auch lieber
die Rechnungen der e-only Abos direkt bezahlen würden oder das Vorgehen
Vorleistung/Umbuchung begrüssen.
Ich freue mich auf Ihre Anworten.
Schönen Wochenanfang
Irmgard Cleven
--
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