Liebe Runde,
nachdem wir in der Runde bereits des Öfteren unseren Unmut über die
Zusammenarbeit mit der Firma Swets geäußert haben, sind wir seitens der
Hochschulbibliothek (Fr. Linscheid, Hr. Bastian) gebeten worden, unsere
Erfahrungen mit Swets zu melden - ausdrücklich auch unsere negativen
Erfahrungen.
Hintergrund ist, dass die Vertragsverlängerung mit Swets bzw eine
Neuausschreibung demnächst anstehen und auch in der BTH gibt es Kritik
an Swets.
Ich (Frau Koop ist derzeit krank) würde die verschiedenen Punkte sammeln
und, falls erwünscht ohne Namensnennung, an Frau Linscheid und Herrn
Bastian weiterreichen.
Ich würde mich freuen, wenn wir möglichst viele verbesserungswürdige
Punkte zusammentragen und damit auch unsere Anforderungen/Wünsche zum
Ausdruck bringen könnten.
Vielen Dank und herzlichen Gruß,
Cornelia Lutter
--
Dipl.-Bibl. Cornelia Lutter, M.A.
Geologisches Institut Aachen - GIA
- Bibliothek -
Wuellnerstr. 2
52062 Aachen
Fon: + 49 (0)241-80-95734
Fax: + 49 (0)241-80-92151
Mail: lutter(a)geol.rwth-aachen.de
http://www.geol.rwth-aachen.de
FYI, Cornelia Lutter
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: eschenbach(a)bth.rwth-aachen.de [mailto:eschenbach@bth.rwth-aachen.de]
Gesendet: Donnerstag, 15. November 2007 12:07
An: Undisclosed recipients:
Betreff: Neue Rechtsbehelfsbelehrung bei gebührenrechtlichen Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1.11.2007 ist das "Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau
(Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 in Kraft getreten.
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=10427&vd_back
=N
Sofern Sie im Rahmen ihrer Institutsbibliothek gebührenrechtliche Verfahren
(z.B. Mahnverfahren) einsetzen,
muss auf dieses neue Gesetz verwiesen werden.
Des weiteren finden Sie einen Formulierungsvorschlag für eine neue
Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie bei Ihren Mahnverfahren einsetzen können.
Formulierungsvorschlag für die Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des
Verwaltungsaktes Klage erhoben werden.
Die Klage ist schriftlich bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Kasernenstr.
25, 52064 Aachen, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle zu erklären.
Bei schriftlicher Einreichung der Klage sollen ihr 2 Abschriften beigefügt
werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen.
Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll
in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten
versäumt werden, so wird dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie die Änderung des Rechtsweges!
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher
vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in einigen Rechtsgebieten zum 1.
November 2007 abgeschafft worden.
In studentischen Angelegenheiten gilt dies für alle einschreibungs- und
zulassungsrechtlichen sowie für gebührenrechtliche Verfahren.
Ausgenommen sind prüfungsrechtliche Angelegenheiten, in denen weiterhin ein
Widerspruch eingelegt werden kann.
mit freundlichen Grüßen
R.Eschenbach
--
Dipl.-Bibl. Cornelia Lutter, M.A.
Geologisches Institut Aachen - GIA
- Bibliothek -
Wuellnerstr. 2
52062 Aachen
Fon: + 49 (0)241-80-95734
Fax: + 49 (0)241-80-92151
Mail: lutter(a)geol.rwth-aachen.de
http://www.geol.rwth-aachen.de