Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits bei unserem letzten Treffen angekündigt, wird Anfang Mai eine Führung in der Hochschulbibliothek durchgeführt werden. Frau Pinnen bietet einen Vortrag zum Online-Angebot der BTH an (Datenbanken, EZB) an. Dauer der Veranstaltung etwa 1,5 Stunden. Falls unsererseits der Schwerpunkt anders gesetzt werden sollte, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. Frau Pinnen ist gerne bereit, auch über andere Punkte zu berichten (z.B. über das Fernleihangebot Jade/Jason/Subito).
Es stehen 2 Termine zur Auswahl, Donnerstag, 8. Mai 2003, und Montag, 12. Mai 2003, Beginn wäre jeweils ca 9 Uhr. Bitte teilen Sie mir bis Freitag, 25. April, mit, ob Sie teilnehmen möchten und welcher Tag Ihnen lieber wäre. Wir werden dann den Termin mit der höheren Teilnhemerzahl festmachen.
Herzliche Grüsse,
Cornelia Lutter
PS: Bin bis 14.04. außer Haus, AspB-Tagung in Stuttgart.
Dipl.-Bibl. Cornelia Lutter, M.A.
Geologisches Institut der RWTH Aachen
Bibliothek
Wüllnerstr. 2
D-52056 Aachen
Tel.: +49-241-80 95734
Fax: +49-241-80 92151
http://www.rwth-aachen.de/geow
Ergebnisse zum Thema "Buchrückgabe"
- keine eindeutige rechtliche Handhabe
- kommt Buch auch nach mehreren Mahnung nicht zurück, Mahnung per
Einschreiben mit Rückantwort (Postzustellungsurkunde) verschicken, damit
belegt ist, dass Nutzer die Mahnung auch erhalten hat.
- Ist Adresse falsch, kann beim Einwohnermeldeamt über Amtshilfe die
neue Adresse angefordert werden - kostenlos!, falls Rechnung kommt auf
kostenlose Amtshilfe verweisen
- Kommt Buch dann nicht an Herrn Hohenstein von der Rechststelle der
Hochschule wenden. Es muss natürlich abgewogen werden ob sich das alles
für ein Buch rechnet, bzw. ob die Rechtsstelle dann was tut.
- Einzelfälle sind schon mal vor Gericht verhandelt worden, aber i.d.R.
abgewiesen/niedergeschlagen worden.
- Unterlagen müssen 3 Jahre aufgehoben werden und können danach
makuliert werden.
"Es handelt sich um einen juristisch benannten Sachverhalt, dessen
Ahndung jedoch nicht eindeutig geregelt ist." (C. Cremer)
Lit.: "Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit", 3. Aufl., Berlin
1998 (dbi-Materialien 172), ISBN 3-87068-972-2
Alles in allem: wenn die Benutzer uns die Bücher nicht wiederbringen,
haben wir so gut wie keine Handhabe sie einzufordern.
Trotzdem schönen Tach auch,
Katharina Koop