Bachelor Informatik: Änderungen und Regelungen für die Prüfungsordnung 2018
Liebe Studierende des Studiengangs Bachelor Informatik, am 17.10.2018 wurde eine neue Prüfungsordnung veröffentlicht: http://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaabcejid Wir möchten Sie in dieser Email über die aufgekommen Möglichkeiten und Konsequenzen dieser Veröffentlichung informieren. Änderungen sofern ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung geschieht: - Das Modul "Numerisches Rechnen" ist kein Pflichtfach mehr. Es fällt nun in den Wahlpflichtbereich "Sonstiges". Für den Fall das Numerisches Rechnen und 4 Wahlpflichtfächer (mindestens 1 aus dem Bereich Theorie) bereits vor dem Wechsel bestanden wurden gilt Folgendes: Sie können eines der "alten" Wahlpflichtfächer für ein anschließendes Master Informatik Studium an der RWTH benutzen, sofern dieses Fach im Wahlpflichtkatalog des Masters vorgesehen ist. Numerisches Rechnen kann nicht für den Master angerechnet werden. - Es kommt kein neues Pflichtmodul hinzu, die frei-werdenden Credits werden auf die folgenden Module verteilt: - Praktikum Systemprogrammierung (6 CP -> 8 CP) - Berechenbarkeit und Komplexität (6 CP -> 7 CP) - Mathematische Logik (6 CP -> 7 CP) - nicht-technisches Wahlfach (3 CP -> 4 CP) - Seminar Informatik (4 CP -> 5 CP) Auch wenn eins oder mehrere dieser Module schon bestanden sind erhalten Sie die oben genannten Credits. - Wenn Sie das Modul Numerisches Rechnen bereits im Pflichtbereich nach der alten Prüfungsordnung absolviert haben, wird Ihnen dieses Modul beim Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2018 im Wahlbereich angerechnet. Im folgendem ein Überblick über die Wechselmöglichkeiten: Fall 1: Sie haben Ihr Studium im aktuellen Semester (WS18/19) aufgenommen: Sie studieren bereits nach der Prüfungsordnung 2018, es sind keine weiteren Schritte nötig. Fall 2: Sie haben Ihr Informatik Studium bereits früher begonnen und studieren zur Zeit noch nach der alten Prüfungsordnung: Zum Wintersemester 2019 / 2020 werden Sie automatisch in die neue Prüfungsordnung umgeschrieben. Auf eigenen Wunsch können Sie schon zu dem Sommersemester 2019 in die neue Prüfungsordnung wechseln. Der Wechsel kann voraussichtlich ab Anfang 2019 im ZPA persönlich beantragt werden. Wenn Sie den Wechsel beabsichtigen sollten Sie natürlich bereits jetzt schon Ihre Fächerwahl angepasst vornehmen. Sonderfall: Ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung würde den Abschluss des Studiums bis (spätestens) Ende dieses Wintersemesters 2018/19 bedeuten: In diesem Fall kann der Wechsel ab sofort und bis spätestens 20.12.2018 über den Prüfungsausschuss Informatik beantragt werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass sich die Ausstellung der Zeugnisse aufgrund der Umstellung auf RWTHonline in diesen Fällen etwas verzögern kann. Ihre Fachstudienberatung Bachelor Informatik
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Julian Schamper - Fachstudienberatung Bachelor Informatik