Liebe Studierende des Studiengangs Bachelor Informatik,

In vielen Veranstaltungen der Informatik wurde aufgrund eines Problems in RWTHOnline bei der Prüfungsanmeldung ggf. die Anzahl der Prüfungsversuche nicht korrekt angezeigt. Bei Studierenden, die sich nicht im Erstversuch befinden, werden bei der Verbuchung der Leistungen derzeit die Fehlversuche nicht einer einzigen Prüfungsveranstaltung zugeordnet. Im Zuge von Aufräumarbeiten soll dies in den nächsten Wochen korrigiert werden. Sofern sich erst durch diesen Prozess ergibt, dass jemand nachträglich eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, soll dies nicht zu Lasten der betroffenen Studierenden gehen.

Studierende, die dieses Semester (WS18/19) durch die Korrektur in RWTHOnline nachträglich eine Prüfung endgültig nicht bestehen, haben folgende Optionen:

ENTWEDER

1)    Ihnen wird auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik eine mündliche Ergänzungsprüfung gewährt, auch wenn diese dann nicht mehr in dem grds. geforderten engen zeitlichen Zusammenhang zur Klausur steht. Diese mündliche Ergänzungsprüfung wird jedoch nur gewährt, wenn die Studierenden auf die Rüge verzichten, dass der enge zeitliche Zusammenhang zum dritten Prüfungsversuch nicht gegeben ist.

ODER

2)    Ihnen wird auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik ein weiterer (vierter) Prüfungsversuch zu dieser Veranstaltung gewährt. Sollte dieser zusätzliche Prüfungsversuch nicht bestanden werden, besteht entsprechend § 14 Abs. 2 ÜPO ein Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.

Diese Regelung gilt nur für Studierende der Studiengänge Bachelor Informatik, Master Informatik, System Software Engineering, Lehramt Informatik und Media Informatics.

Bei Rückfragen zu dieser Regelung, können sich die Studierenden über https://pa.informatik.rwth-aachen.de direkt an den Prüfungsausschuss Informatik wenden.

Ihre Fachstudienberatung Bachelor Informatik