Fwd: Anfrage zur Überprüfung der Sicherheit von Geländersystemen im Helmholz-Institut
von Prof. K. Radermacher, PhD
Liebe KollegInnen,
zu Ihrer Information leite ich folgende Nachricht weiter. Das Bestreben
zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie führt zu höheren
Wahrscheinlichkeiten der Anwesenheit von Kleinkindern im
Institutsgebäude (u.a. auch im Zuge von Promotions- und Weihnachtsfeiern
o.ä.). Ich hatte vor diesem Hintergrund bzgl. Kindersicherheit der
Geländer von Treppenhaus und Balkons im Pavillionbereich eine Anfrage an
die ZHV gestellt. Diese kommt nun nach einer Begehung zu der u.g.
Einschätzung, die sich leider mit unserer weitgehend deckt.
Entsprechende Sicherungsmaßnahmen wurden in Aussicht gestellt.
Ich möchte Sie jedoch bis dahin eindringlich bitten, sich die
Gefahrenlage im o.g. Bereich bewußt zu machen und Ihre Schützlinge im
genannten Bereich nicht aus den Augen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Radermacher
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Anfrage zur Überprüfung der Sicherheit von Geländersystemen im
Helmholz-Institut
Datum: Mon, 9 Nov 2015 13:45:01 +0000
Von: Quast, Michael <Michael.Quast(a)zhv.rwth-aachen.de>
An: Beckers, Bernhard <Bernhard.Beckers(a)zhv.rwth-aachen.de>
Kopie (CC): radermacher(a)hia.rwth-aachen.de
<radermacher(a)hia.rwth-aachen.de>, beckers(a)hia.rwth-aachen.de
<beckers(a)hia.rwth-aachen.de>, Kratz, Wilfried
<Wilfried.Kratz(a)zhv.rwth-aachen.de>
Sehr geehrter Herr Beckers,
das Helmholz-Institut (Pauwelsstraße 20) hat eine Anfrage bzgl. der
Sicherheit von Treppengeländern in ihrem Gebäude an uns gerichtet.
In diesem zusammen haben wir (10.61) eine Ortsbegehung durchgeführt.
Da sich im Helmholz-Institut während der Arbeitszeit auch Kleinkinder
aufhalten, sind die Treppengeländer und die Umrandungen der
Dachterrassen so nachzurüsten, dass hier für Kinder keine Gefährdung
besteht.
Derzeit entsprechen die Geländer diesbezüglich nicht der Forderung der
Landesbauordnung bzw. der Forderung der UK NRW (Prävention in NRW – Heft
51 – Kindertagesstätten).
Demnach müssen z.B. die Holmabstände enger bemessen sein (8,9 cm bei
Kindern unter 3 Jahren) und so ausgeführt sein, dass ein hochklettern
nicht möglich ist. Ebenfalls ist der Abstand zwischen Treppenstufe und
Geländer so zu bemessen, das ein Durchstecken des Kopfes eines
Kleinkindes verhindert wird.
Laut Information aus dem Institut sind Sie wohl Ansprechpartner für das
Gebäude.
Daher bitte ich Sie, diesbezüglich einmal Kontakt mit
Herrn Prof. Radermacher
oder
Herrn Beckers
aufzunehmen um das weitere Vorgehen abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Quast
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Dipl.-Ing. Michael Quast
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit
Abteilung 10.6 – Sicherheit und Umwelt
Dezernat 10 – Facility Management
RWTH Aachen University
Gebäude 3040, Raum 106
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