Liebes Strategy Board,

 

im Kreis der EXC-GeschäftsführerInnen wurde gerade diskutiert, inwieweit die Gutachter die erste Beantragung kennen. Dazu gab es folgende Rückmeldung der DFG:

 

"die Gutachtenden erhalten nur die Fortsetzungsanträge und keine Einrichtungsanträge. Ihnen werden in knapper Form Hinweise aus der Begutachtung der Einrichtungsanträge zugänglich gemacht. Basis hierfür sind die Hinweisschreiben an die Antragstellenden aus dem Jahr 2018.“

 

In einer anderen DFG Veranstaltung wurde aber auch gesagt, dass versucht wird für die Folgebeantragungen auch Gutachter aus der ersten runde zu bekommen. Für die Antragstellung heißt das quasi – wie wir das ja eigentlich auch schon besprochen haben -, dass der Folgeantrag in sich selbst schlüssig und verständlich sein muss, ohne den Einrichtungsantrag kennen zu müssen. In unserem Hinweisschreiben stand nicht wirklich viel drin. Ich habe diese trotzdem noch mal angehangen.

 

Beste Grüße

 

Bastian Lehrheuer

 

 

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Dr.-Ing. Bastian Lehrheuer
Oberingenieur Lehrstuhl für Thermodynamik mobiler Energiewandlungssysteme (TME)

Geschäftsführer Exzellenzcluster „The Fuel Science Center” (FSC)

 

RWTH Aachen University

Fuel Science Center

Schinkelstraße 8

52062 Aachen

Telefon: +49 241 80 95352

Mobil: +49 151 56643608

E-Mail: Lehrheuer@tme.rwth-aachen.de

Internet: www.tme.rwth-aachen.de / www.fuelcenter.rwth-aachen.de

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