Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes

Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft - neben weiteren Einwahlen - aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangens gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Ihren Namen angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.