Hallo Thomas, dann greift wohl §19: "Jede einzelne Prüfungsleistung kann bei "nicht ausreichender" Beurteilung einmal wiederholt werden. In maximal drei dieser Prüfungen ist eine zweite Wiederholung möglich. Die Wiederholungsprüfungen sind zum nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen. Handelt es sich bei der Wiederholungsprüfung um die letzte Prüfung und kann die oder der Studierende sein Studium sonst nur mit einer zeitlichen Verzögerung von mindestens einem Semester beenden, so kann ein Antrag auf zeitnahe, i.d.R. mündliche Prüfung genehmigt werden." D.h. du kannst eine mündliche Prüfung beantragen. Die 4,7 gilt m.E. nur, wenn du quasi EXAKT im letzten Versuch (üblicherweise der dritte Versuche = zweite Wiederholungsmöglichkeit) die 4,7 gemacht hast. Gruß, Stefan -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: wiwi-zusatz-bounces@lists.rwth-aachen.de [mailto:wiwi-zusatz-bounces@lists.rwth-aachen.de] Im Auftrag von Thomas Lake Gesendet: Montag, 19. November 2007 12:42 An: wiwi-zusatz@lists.rwth-aachen.de Betreff: [Wiwi-zusatz] Was tun bei 4,7? Hallo, laut DPO2005, §16, Abs. 4 "ist die Diplomprüfung auch dann bestanden, wenn insgesamt höchstens zwei Teilgebietsprüfungen aus zwei verschiedenen Fächern gemäß § 12 Absatz 3 auch nach Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten mit der Note 4,7 (nicht ausreichend) bewertet sind und die jeweilige Fachnote ausreichend oder besser lautet." Angenommen man hat alle Prüfungen soweit bestanden, Diplomarbeit auch fertig nur eine Prüfung mit 4,7 stört - muss mann dann 1 Jahr auf die nächste Prüfungsmöglichkeit warten, um entweder zu bestehen oder "alle Wiederholungsmöglichkeiten auszuschöpfen" - oder kriegt man den Abschluss dann auch so (eben mit ner 4,7 in dem einen Fach)? Viele Grüße, Thomas _______________________________________________ Macht Werbung für die Mailingliste, jeder profitiert davon! Wiwi-zusatz mailing list Wiwi-zusatz@lists.rwth-aachen.de http://mailman.rwth-aachen.de/mailman/listinfo/wiwi-zusatz
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Stefan Hirschmeier