Ich bin gerade in der selben Situation wie du. Meines Wissens beginnt die 4 Monats Frist erst mit der letztem WiWi Prüfung ODER mit dem Abschluss des Erststudiums, je nachdem was später eintritt. Bei dir sollte die Frist also mit dem Abschluss des Erststudiums begonnen haben. Falls du die Frist versäumst ist das äußerst unangenehmen. Dann wird dir nämlich vom Prüfungsausschuss einfach eine Diplomarbeit zugeteilt und du hast kein Mitspracherecht mehr was das Thema und den Lehrstuhl angeht. Sollte man also besser nicht machen. Für rechtlich bindende Auskünfte schreibst du aber am besten nochmal an die WiWi Studienberatung, dann hast du auch was auf dass du dich im Fall der Fälle berufen kannst. Mfg Christian -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: wiwi-zusatz-bounces@lists.rwth-aachen.de [mailto:wiwi-zusatz-bounces@lists.rwth-aachen.de] Im Auftrag von Thomas Gesendet: Dienstag, 31. August 2010 20:18 An: wiwi-zusatz@lists.rwth-aachen.de Betreff: [Wiwi-zusatz] Dringende Frage zur 4-Monats-Frist Hallo, auf der Wiwi-Seite steht recht bedrohlich, dass man die DA 4 Monate nach der letzten Wiwi Prüfung anmelden muss falls der Erststudiengang bereits abgeschlossen ist. Nun habe ich die letzte Wiwi Prüfung vor ungefähr einem Jahr abgelegt. Meinen Erststudiengang habe ich aber erst vor kurzem abgeschlossen. Habe ich nun die Frist versäumt? Welche Konsequenzen hat das nun? Kann ich da noch was machen? VG Thomas _______________________________________________ Macht Werbung für die Mailingliste, jeder profitiert davon! Wiwi-zusatz mailing list Wiwi-zusatz@lists.rwth-aachen.de http://mailman.rwth-aachen.de/mailman/listinfo/wiwi-zusatz