1 Sep
2010
1 Sep
'10
2:17 a.m.
Hallo, auf der Wiwi-Seite steht recht bedrohlich, dass man die DA 4 Monate nach der letzten Wiwi Prüfung anmelden muss falls der Erststudiengang bereits abgeschlossen ist. Nun habe ich die letzte Wiwi Prüfung vor ungefähr einem Jahr abgelegt. Meinen Erststudiengang habe ich aber erst vor kurzem abgeschlossen. Habe ich nun die Frist versäumt? Welche Konsequenzen hat das nun? Kann ich da noch was machen? VG Thomas