
Hallo Thomas! Aus den Teilgebietsnoten werden zunächst ohne Gewichtung die Fachnoten gebildet, also eine für BWL, eine für VWL etc. (§16(2)). Die Fachnoten werden dann mit der Diplomarbeit gewichtet zur Gesamtnote verrechnet (§16(5)). Viele Grüße, Robert On Thu, Apr 10, 2008 at 11:30 AM, <THOCBE@gmx.de> wrote:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Gesamtnote und weiß nicht genau wie ich die DPO interpretieren muss. Berechnet sich der Schnitt aus jeder einzelnen Prüfung multipliziert mit der Wertigkeit? Oder werden zuerst die Prüfungen der jeweiligen Teilgebiete zusammengefasst und danach wird der Schnitt erst bestimmt?
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (BWL), 2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre (VWL), 3. Allgemeine Wirtschaftswissenschaften, 4. Privatrecht und Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen, 5. Wirtschaftswissenschaftliches Wahlfach, 6. Technisch-naturwissenschaftliches Wahlfach.
Ciao, Thomas.