A U S H A N G
Anmeldung der Diplomarbeit
aufgrund der 6-Monats-Frist
Studierende, die nach der DPO von 1993 bzw. 1998
im Prüfungszeitraum Sommersemester 2001 ihre letzte Diplomprüfung (Fachprüfung)
absolviert haben, oder haben anerkennen lassen, müssen ihre Diplomarbeit bis
spätestens
zum 26.04.2002
angemeldet haben (d.h. das Anmeldeformular muss
von Prof. Huber unterschrieben sein), da ihnen sonst gemäß § 18 Abs. 5 DPO 1993
bzw. § 25 Abs. 6 DPO 98 Thema und Prüfer zugelost werden.
Aachen, den 28.03.2002