Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich möchte Sie im Auftrag der Dekanin kurz zum Vorgehen hinsichtlich der Verausgabung von ZSL in 2024 informieren:

 

  1. Wie im Februar 2024 mitgeteilt (s.u.), galt für dieses Jahr eine Höchstgrenze der Verausgabung von Sachmitteln aus ZSL i.H.v. 7500€ pro Einrichtung. Da dies das erste Jahr mit ZSL-Budget ist und die Fakultät insgesamt ihr Ziel der max. zulässigen Sachmittelverausgabung einhalten konnte, ist eine nachträgliche Umbuchung von Sachmittelausgaben ausnahmsweise nicht erforderlich. Alle Lehrstühle werden aber gebeten, auf die Einhaltung dieser Vorgabe in 2025 zu achten. Die Höchstgrenze der Verausgabung von Sachmitteln aus ZSL in 2025 wird mit der Verteilung der Mittel bekannt gegeben.

 

  1. Einige Einrichtungen haben in 2024 weniger als 70% der zugewiesenen ZSL-Mittel verausgabt. Durch Überbuchungen bei anderen Einrichtungen konnte die Fakultät das von der ZHV vorgegebene Verausgabungsziel von mind. 70% jedoch erreichen. Folglich sind für 2024 keine Rückziehungen von Budget wegen Minderverausgabung nötig. Bitte beachten Sie aber die Vorgabe der RWTH, dass maximal 30% der jeweiligen jährlichen Budgetzuweisung auf ein Folgejahr übertragen werden kann, dies jedoch nicht kumulativ. Da im Zeitverlauf eher steigende Budgetreste zu erwarten sind, ist der jetzige Verzicht auf Budgetrückziehungen bei Minderverausgabung ebenfalls eine Ausnahme.

 

  1. Eine Überziehung Ihres jährlichen ZSL-Budgets ist grundsätzlich möglich. Bitte nehmen Sie bei höheren Überbuchungen vorher Kontakt mit dem Dekanat auf. Negative Kontostände werden mit Zuweisungen des nächsten Jahres verrechnet.

 

Die Summe der Zuweisungen aus ZSL für 2025 sende ich Ihnen im Februar, da aktuell noch nicht alle relevanten Daten für die Verteilung vorliegen.

 

Bitte melden Sie sich bei Rückfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Peter Hinze

 

 

 

 

Von: Hinze, Jens <Hinze@wiwi.rwth-aachen.de>
Gesendet: Montag, 9. Dezember 2024 16:01
An: wiwi-professorium@lists.rwth-aachen.de; BTV-Verteiler FB 8 <wiwi-nwm@lists.rwth-aachen.de>
Cc: Geuenich, Margarete <geuenich@wiwi.rwth-aachen.de>
Betreff: [wiwi-btv] Anpassung der Regeln bei ZSL
Priorität: Hoch

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

es gibt eine wichtige Änderung bei ZSL: Bislang drohte bei einer nicht durchgängigen Verwendung der Mittel des PSP-Elements 24179 800000 7915 ein Verlust von ungenutztem Budget. Dies wäre bspw. der Fall gewesen, falls Sie einzelne Monate komplett oder anteilig bspw. wegen Personalmangels unbesetzt lassen mussten. Ab sofort können Sie Budget, das Sie in einzelnen Monaten unter 24179 800000 7915 nicht nutzen konnten, unter dem PSP-Element 24179 800000 7000 vollständig verausgaben.

 

Hier eine Beispielrechnung:

 

Neu: Möglich ist die Nutzung dieses Budgets i.H.v. ca. zwei vollen Mannmonaten nun flexibel aus dem PSP-Element 24179 800000 7000. Dabei ist Ihnen freigestellt, in welchem Stellenumfang und in welchen Zeiträumen Sie dieses Budget für WMs einsetzen

 

Sollten Sie Rückfragen haben, so können Sie sich gerne bei Frau Geuenich oder bei mir melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Peter Hinze

 

 

Von: Hinze, Jens
Gesendet: Mittwoch, 6. März 2024 14:27
An:

Cc: Geuenich, Margarete <geuenich@wiwi.rwth-aachen.de>
Betreff: Zuteilungen aus ZSL in 2024

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

anbei sende ich Ihnen die finalen Zahlen der Zuweisungen aus ZSL für das Jahr 2024. Die jeweiligen Zuweisungen liegen sehr nah bei oder über den Prognosezahlen aus dem SS 2023.

Bitte beachten Sie die unten beschriebenen Details hinsichtlich der Verausgabung dieser Mittel.

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Peter Hinze

 

 

 

Von: Hinze, Jens <Hinze@wiwi.rwth-aachen.de>
Gesendet: Freitag, 23. Februar 2024 13:05

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

anbei möchte ich Ihnen wichtige Detailinfos zum Budget aus ZSL zukommen lassen. Es wurden an unserer Fakultät zwei zentrale PSP-Elemente angelegt:

 

24179 800000 7915:

Dieses PSP-Element ist ausschließlich für wissenschaftliches Personal einzusetzen (ohne Lehraufträge). Damit die RWTH ihre Berichtspflichten hinsichtlich der Lehrkapazitäten gegenüber dem Land erfüllen kann, werden unter diesem PSP-Element Stellenhüllen angelegt im Umfang von 0,25, 0,5, 0,75 oder 1,0 Stellen. Der Umfang der Ihnen zugewiesenen Stellenhülle ergibt sich aus Ihrer jährlichen Zuweisungssumme. Der Umfang wird jährlich geprüft und ggf. angepasst, insb. sofern sich starke Änderungen bei der Lehrbelastung Ihrer Einrichtung ergeben. Diese zugewiesene Stellenhüllen müssen (im Verhältnis zum 2. PSP-Element unten) bitte vordringlich eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass Stellenanteile kleiner 0,25 hier nicht verbucht werden können. Wir bitten, Ihre Stellenhüllen möglichst nicht weiter gestückelt und ferner langfristig zu verplanen, um den Verwaltungsaufwand im Dekanat und in der Haushaltsabteilung zu reduzieren. Die Höhe der Ihnen zugewiesenen Stellenhülle wird Ihnen in Kürze mit Ihrer Zuweisungssumme für 2024 mitgeteilt. Die Berechnung Ihrer Verausgabungen in ZSL erfolgt anhand der tatsächlichen Personalausgeben und nicht anhand von Pauschalbeträgen o.ä.

 

24179 800000 7000:

Der Umfang dieses Budgets errechnet sich aus der Gesamtzuweisung für Ihre Einrichtung abzüglich Ihrer Zuweisung auf dem obigen PSP-Element 7915.

Dieses Budget kann auch in kleinerer Stückelung als 0,25 Stellenanteile für WM sowie für Lehraufträge verausgabt werden. Dieses PSP-Element ist nutzbar für Hiwis, BTV und Sachmittel, allerdings in 2024 max. bis 7500 € (laut Beschluss im Professorium im Sommer 2023). Grund hierfür ist, dass in ZSL die Ausgaben für Lehrpersonal mindestens 80% der Gesamtverausgabung betragen müssen. Bei HSPIII waren lediglich mindestens 80% Personalausgaben vorgeschrieben.

Auch dieses PSP-Element wird anhand Ihrer realen Verausgabungen abgerechnet.

 

Insgesamt ist eine Überziehung Ihres jährlichen ZSL-Budgets nach Absprache möglich und führt zur anteiligen Einbehaltung bei der nächsten Jahreszuweisung. Die Übertragung von Mitteln in Folgejahren ist begrenzt möglich: Die RWTH schreibt explizit vor, dass maximal 30% der jeweiligen jährlichen Budgetzuweisung auf ein Folgejahr übertragen werden können, dies jedoch nicht kumulativ. Sollten Sie also Ihr Budget in 2024 nur zu 70% verausgaben, so müssten Sie (bei Annahme einer gleicher Zuteilungshöhe in 2025) Ihr Budget für 2025 im kommenden Jahr komplett verausgaben, um nachfolgende Kürzungen zu vermeiden.

 

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Peter Hinze