Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

anbei möchte ich Ihnen wichtige Detailinfos zum Budget aus ZSL zukommen lassen. Es wurden an unserer Fakultät zwei zentrale PSP-Elemente angelegt:

 

24179 800000 7915:

Dieses PSP-Element ist ausschließlich für wissenschaftliches Personal einzusetzen (ohne Lehraufträge). Damit die RWTH ihre Berichtspflichten hinsichtlich der Lehrkapazitäten gegenüber dem Land erfüllen kann, werden unter diesem PSP-Element Stellenhüllen angelegt im Umfang von 0,25, 0,5, 0,75 oder 1,0 Stellen. Der Umfang der Ihnen zugewiesenen Stellenhülle ergibt sich aus Ihrer jährlichen Zuweisungssumme. Der Umfang wird jährlich geprüft und ggf. angepasst, insb. sofern sich starke Änderungen bei der Lehrbelastung Ihrer Einrichtung ergeben. Diese zugewiesene Stellenhüllen müssen (im Verhältnis zum 2. PSP-Element unten) bitte vordringlich eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass Stellenanteile kleiner 0,25 hier nicht verbucht werden können. Wir bitten, Ihre Stellenhüllen möglichst nicht weiter gestückelt und ferner langfristig zu verplanen, um den Verwaltungsaufwand im Dekanat und in der Haushaltsabteilung zu reduzieren. Die Höhe der Ihnen zugewiesenen Stellenhülle wird Ihnen in Kürze mit Ihrer Zuweisungssumme für 2024 mitgeteilt. Die Berechnung Ihrer Verausgabungen in ZSL erfolgt anhand der tatsächlichen Personalausgeben und nicht anhand von Pauschalbeträgen o.ä.

 

24179 800000 7000:

Der Umfang dieses Budgets errechnet sich aus der Gesamtzuweisung für Ihre Einrichtung abzüglich Ihrer Zuweisung auf dem obigen PSP-Element 7915.

Dieses Budget kann auch in kleinerer Stückelung als 0,25 Stellenanteile für WM sowie für Lehraufträge verausgabt werden. Dieses PSP-Element ist nutzbar für Hiwis, BTV und Sachmittel, allerdings in 2024 max. bis 7500 € (laut Beschluss im Professorium im Sommer 2023). Grund hierfür ist, dass in ZSL die Ausgaben für Lehrpersonal mindestens 80% der Gesamtverausgabung betragen müssen. Bei HSPIII waren lediglich mindestens 80% Personalausgaben vorgeschrieben.

Auch dieses PSP-Element wird anhand Ihrer realen Verausgabungen abgerechnet.

 

Insgesamt ist eine Überziehung Ihres jährlichen ZSL-Budgets nach Absprache möglich und führt zur anteiligen Einbehaltung bei der nächsten Jahreszuweisung. Die Übertragung von Mitteln in Folgejahren ist begrenzt möglich: Die RWTH schreibt explizit vor, dass maximal 30% der jeweiligen jährlichen Budgetzuweisung auf ein Folgejahr übertragen werden können, dies jedoch nicht kumulativ. Sollten Sie also Ihr Budget in 2024 nur zu 70% verausgaben, so müssten Sie (bei Annahme einer gleicher Zuteilungshöhe in 2025) Ihr Budget für 2025 im kommenden Jahr komplett verausgaben, um nachfolgende Kürzungen zu vermeiden.

 

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Peter Hinze