
---------- Forwarded message ---------- From: Integrationsprojekt Stadt Aachen <integration@mail.aachen.de> Date: 2008-7-22 14:50 Subject: Die Stabsstelle Integration der Stadt Aachen informiert: Kurzfristige Bewerbungsmöglichkeit für Schüler und Studenten To: Achim Kockerols <Achim.Kockerols@mail.aachen.de> Sehr geehrte Damen und Herren, die Stabsstelle Integration der Stadt Aachen möchte Sie über das Stipendienprogramm "Reemtsma Begabtenförderungswerk" informieren. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist am 31.07.2008 endet! Das "Reemtsma Begabtenförderungswerk" vergibt Stipendien an begabte Schüler und Studenten, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können. Wer kann sich um ein Stipendium bewerben? Für eine Förderung durch das "Reemtsma Begabtenförderungswerk" können sich Schüler der Oberstufe (12. und 13. Klasse, auch Juniorstudenten) und Studenten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen) bewerben. Eine Bewerbung ist nur vor dem 30. Lebensjahr möglich. Nach welchen Kriterien wird gefördert? Neben den schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber sind die besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung, das soziale Engagement sowie die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung. Die einzelnen Kriterien werden von der Auswahlkommission bewertet. Das monatliche Einkommen der Eltern darf €3.600 (Schüler) bzw. €5.300 (Studenten) brutto nicht übersteigen. Durch Geschwister kann dieser Betrag erhöht werden. Wie hoch ist der monatliche Förderbetrag? Schüler erhalten eine Förderung von 105 €. Studenten bekommen 155 €. Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden mit 130 € gefördert. Wie bewerbe ich mich um ein Stipendium? Bitte senden Sie zunächst ein Motivationsschreiben an: Reemtsma Begabtenförderungswerk Max-Born-Straße 4 22761 Hamburg oder per E-Mail an: info@begabtenfoerderungswerk.de In diesem Schreiben sollten Sie ihre Motivation für Ihr Studium, in welchem Fachsemester Sie studieren und Ihr Alter angeben, und wie Sie vom "Reemtsma Begabtenförderungswerk" erfahren haben. Außerdem sind Notennachweise erwünscht, z.B. das Abiturzeugnis. Daraufhin erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen braucht die Auswahlkommission ca. 8-10 Wochen Bearbeitungszeit um über einen Antrag auf Förderung zu entscheiden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung. Wie sind die Bewerbungsfristen? Die Bewerbungsfrist zu einem Sommersemester ist jeweils der 31. Januar des gleichen Jahres, die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist der 31. Juli des gleichen Jahres. Was passiert während der Förderung? Wenn Ihrem Bewerbungsantrag zugestimmt wird, müssen Sie für jedes Semester Ihre Noten bzw. Leistungen nachweisen und einen Bericht von 1-2 DIN A 4-Seiten über Ihren Ausbildungsverlauf verfassen. Zudem wird der regelmäßige Nachweis des Studiums per Immatrikulationsbescheinigung verlangt. Außerdem muss jedes Jahr erneut nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Erziehungsberechtigten die festgelegte Grenze nicht überschreitet. Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit der Förderung für einen während des Studiums zu absolvierenden Auslandsaufenthalt. Ein komplettes Studium im Ausland kann nicht gefördert werden. Wann endet die Förderung? Eine finanzielle Förderung durch das "Reemtsma Begabtenförderungswerk" endet in der Regel mit dem Ende der Ausbildung: bei Schülern mit dem Abitur, bei Studenten spätestens mit dem Ende der Regelstudienzeit. Die Förderung endet mit dem 30. Lebensjahr. Sie endet außerdem, wenn die notwendigen Nachweise über das Studium und das Einkommen nicht fristgerecht erbracht werden. Was passiert nach der Förderung? Da es sich bei der finanziellen Förderung um ein Stipendium handelt, muss das erhaltene Geld nicht zurückgezahlt werden. Für Stipendiaten besteht also nach Ablauf der Förderung keinerlei Verpflichtung gegenüber der Stiftung. Was ist mit anderen finanziellen Beihilfen? Eine Förderung durch das "Reemtsma Begabtenförderungswerk" und der Bezug anderer finanzieller Beihilfen schließen sich nicht grundsätzlich aus. Sollten Sie z.B. BAFöG-Empfänger sein, können Sie sich gerne auch bei uns bewerben. Wenn Sie bereits eine andere Förderung erhalten, kann diese gegebenenfalls durch ein Stipendium des "Reemtsma Begabtenförderungswerks" gemindert oder ausgesetzt werden. Bitte erkundigen Sie sich also vor einer Bewerbung beim "Reemtsma Begabtenförderungswerk" entsprechend. Noch Fragen? Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne unter der oben angegebenen Adresse bzw. E-Mail-Adresse oder informieren Sie sich auf den Internetseiten www.begabtenfoerderungswerk.de Zur Erinnerung: Reemtsma Begabtenförderungswerk Max-Born-Straße 4 22761 Hamburg oder per E-Mail an: info@begabtenfoerderungswerk.de Tel.: 040/8220-0 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Achim Kockerols Stadt Aachen FB Soziales und Ausländerwesen - Stabsstelle Integration Bahnhofplatz 52058 Aachen Tel.: 0241 432-3331 Fax 0241 432-5666 Email: integration@mail.aachen.de www.integration-aachen.de Dies ist der Infobrief der Stabsstelle Integration der Stadt Aachen. Der Infobrief informiert Sie in unregelmäßigen Abständen über die Arbeit der Integrationsbeauftragten und gibt Ihnen einen Überblick zu aktuellen Veranstaltungen und Weiterbildungsangeboten zu integrativen Themen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Den Infobrief können Sie jederzeit unter Integration@mail.aachen.de abbestellen. Stadt Aachen FB Soziales und Ausländerwesen - Stabsstelle Integration Bahnhofplatz 52058 Aachen Tel.: 0241 432-3331 Fax 0241 432-5666 Email: integration@mail.aachen.de www.integration-aachen.de Dies ist der Infobrief der Stabsstelle Integration der Stadt Aachen. Der Infobrief informiert Sie in unregelmäßigen Abständen über die Arbeit der Integrationsbeauftragten und gibt Ihnen einen Überblick zu aktuellen Veranstaltungen und Weiterbildungsangeboten zu integrativen Themen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Den Infobrief können Sie jederzeit unter Integration@mail.aachen.de abbestellen.