Liebe Sicherheitsbeauftragte,
zur Bedienung eines Mitgängerflurförderzeuges, besser bekannt als „Hubwagen“ oder „Ameise“, ist eine Unterweisung zwingend erforderlich, die sich aus der DGUV-Vorschrift 68 ergibt:
DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) §7
(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.
Die Möglichkeit zur Teilnahme an einer entsprechenden Unterweisung und dem Erhalt eines Teilnahmezertifikates bzw. eines Fahrausweises bietet die Stabstelle Arbeits- und Strahlenschutz
in folgerndem Seminar an:
Seminar: | Mitgängerflurförderzeuge |
Datum: | 15.05.2024 |
Uhrzeit: | 09:00 - 12:00 |
Ort: | Ausbildungshalle, Wüllnerstr. 5, 52062 Aachen |
Plätze: | 5 bis 15 |
Anmeldung: |
Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende der RWTH Aachen, die Mitgängerflurförderzeuge bedienen oder zukünftig bedienen sollen.
Entsprechend dürfen sie die Informationen gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Weitere Informationen und die finden Sie hier:
Wir freuen uns auf rege Teilnahme.
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Mit freundlichen Grüßen
Guido Krutt
Staatlich geprüfter Techniker
Betriebswirt (VWA)
Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz
RWTH Aachen University
Gebäude 3010, Raum 353
Kackertstr. 9
52072 Aachen
Tel: +49 241 80-94247
guido.krutt@zhv.rwth-aachen.de
www.rwth-aachen.de/arbeitssicherheit