Liebe Sicherheitsbeauftragte,

 

aktuell gibt es noch Restplätze im o.a. Seminar.

 

Für weitere Informationen und zur Anmeldung bitte den Links folgen:

 

12.12.2024:

Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis

Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte

 

Dieser Kurs eignet sich auch für Führungskräfte (Oberingenieure, Werkstattleiter. Laborleiter etc.), die nicht als Sibe tätig sind.

Gerne entsprechend weiterleiten!

 

Info:

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers!

 

§ 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz

RWTH Aachen University

Gebäude 3010

Kackertstr. 9

52072 Aachen

arbeitssicherheit@zhv.rwth-aachen.de

www.rwth-aachen.de/arbeitssicherheit