
Vorab: Leitet die Mail bitte an Eure Finanzer weiter! Hallo zusammen, wir werden voraussichtlich im Verlaufe des Sommersemesters die bereits angekündigte Infoveranstaltung zu den Fachschaftsfinanzen veranstalten. Allerdings möchten wir vorab schonmal auf die Rechtslage im Bezug auf Pflichtangaben auf Rechnungen hinweisen, die sich letztes Jahr geändert hat und immer wieder zu Problemen bei den Prüfungen führt. Mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 ist zum 01.01.2004 das Steueränderungsgesetz 2003 in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes müssen Rechnungen ab dem 30. Juni 2004 die folgenden Angaben [1] verpflichtend enthalten: * Erforderliche Angaben Rechnung: · Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers · Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer · Ausstellungsdatum der Rechnung · Fortlaufende Rechnungsnummer · Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung · Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung · Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt · Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts · Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung · Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers * Erforderliche Angaben Kleinbetragsrechnung (Rechnungen bis 100 €): · Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, · das Ausstellungsdatum, · Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung · Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe, · Steuersatz oder · im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Wir möchten Euch bitten, bei Rechnungen, die Ihr als Beleg für Eure Zahlungen erhaltet oder evtl. sogar selber stellt, auf die Einhaltung dieser Vorgaben zu achten. Außerdem möchten wir auf § 41 II Finanzordnung in Verbindung mit § 11 IV 2 Fachschaftsrahmenordnung hinweisen: „Ausgaben oder Verpflichtungen, die 10% der Einnahmen der Fachschaft aus Mitteln der Studierendenschaft übersteigen, bedürfen - unabhängig davon, ob diese Mittel im Haushaltsplan veranschlagt worden sind - der Genehmigung von zwei Dritteln des obersten beschlussfassenden Organs der Fachschaft.“ In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, daß Fachschaften jederzeit das Recht haben, Anträge an das SP zu stellen, um ihrer Ansicht nach unpraktikable Regelungen in Ordnungen der Studierendenschaft zu ändern. Viele Grüße Thomas [1] Quellen: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatz_mehrwert/rechnung_... http://www.ihk-luebeck.de/HLIHK24/HLIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/... -- Thomas Echterhof thomas@asta.rwth-aachen.de Tel:(0241) 80 93792 - Projektleiter im Finanzreferat - http://www.asta.rwth-aachen.de/ AStA der RWTH Aachen Turmstr. 3, 52072 Aachen Fax:(0241) 80 92394
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Thomas Echterhof