
Datenschutz Liebe Depofeng-Empfänger, auf Frau Mirbachs Anfrage bei Der Datenschutzbeauftragte der RWTH Aachen wegen Veröffentlichung von Klausurergebnissen im Intranet erhielt sie von dort mit Schreiben vom 4. Oktober 2005 hier auszugsweise wiedergegeben folgende Antwort : Die Veröffentlichung von Klausurergebnissen, egal ob durch Listenaushänge am Lehrstuhl oder durch Veröffentlichungen im Inter- bzw. Intranet, setzen allerdings zwingend voraus, dass grundsätzlich an der gesamten RWTH Aachen und im Internet keine Listen zu finden sind, in denen die Namen der Studierenden mit der zugehörigen Matrikelnummer veröffentlicht werden, die es ermöglichen würden, einen Personenbezug zu generieren. Vorausgesetzt eine solche Zuordnung von Namen und Matrikelnummern ist nicht möglich, so ist Ihre gewünschte Veröffentlichung von Klausurergebnissen in pseudonymisierter Form datenschutzkonform und somit zulässig. Dies bedeutet konkret, dass Listen, auf denen Name und Matrikelnummer von Studierenden stehen, als Verschlusssache zu behandeln sind, zum Beispiel nicht ausgehängt werden dürfen, nicht im Seminar als Anwesenheitsliste rundgegeben werden dürfen und auch nicht offen unbeaufsichtigt herumliegen dürfen. Ich darf Sie bitten, sich an diese Vorschrift zu halten und danach zu verfahren. Mit freundlichen Grüßen Paul Georg Meyer
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