Re: Bonusguthabenfrist Studienkonten

Hi, da mich jetzt schon drei Mails eurerseits erreicht haben wg. grundsätzlicher Nachfragen zum StKFG resp. zur Beantragung von Bonusguthaben für die genannten Tätigkeiten, gebe ich jetzt noch mal das Verfahren durch: a) Mitglieder der ORGANE der stud. und akademischen Selbstverwaltung sowie der des Studiwerks (Organe heißt: FBR, Senat, AStA, Studierendenparlament sowie Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss) erhalten für ihre Tätigkeit dort bis zu drei Bonusguthaben. Wir haben beim Studisek. durchgesetzt, dass ein Semester Mitgliedschaft ein Bonusguthaben bringt. [Für Fachschaften und andere Gremien wird noch geklagt, sieht aber bisher eher düster aus...] b) Der Antrag läuft über ein Formular, dass es beim Studisek. gibt oder online unter http://www.rwth-aachen.de/zentral/abt12_formulare_studienkonten_antrag_bonus... Das ist auszufüllen und mit einem entsprechenden Nachweis über die Mitgliedschaft zu versehen. Für den FBR gibts den Nachweis bei euren Dekanat. Da reicht eine einfache formlose Bescheinigung mit Unterschrift des Dekans (resp. aus dem Dekanat). c) Alles weitere und Grundsätzliche zu den Studienkonten findet ihr immer noch im AStA-Reader unter http://www.asta.rwth-aachen.de/files/192/ oder einfach als Printversion hier bei uns. Wir haben auch für die Fachschaften noch massig, falls eure Exemplare aus sind. d) Wenn ihr noch mal einen Vortrag zur Beratung oder generell zum StKFG haben wollt, dann können wir den sicher noch mal anbieten. Zur Einführung hat das sehr gut geklappt und war auch prima besucht. So, ich hoffe, dass alle eventuellen Unklarheiten beseitigt sind. wenn nicht, fragt halt einfach nochmal nach ; ). Bis die Tage daniel -- **************************** Studentischer Senator Gruppensprecher der Studierenden im FB 7 Projektleiter für Hochschulpolitik AStA der RWTH Aachen Turmstr. 3 52072 Aachen 0241/ 80 93793 0163/ 280 97 46 daniel@asta.rwth-aachen.de
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Daniel Houben