Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen folgende organisatorische Neuregelung mitteilen: 1) Einer Bitte des Leiters des Staatlichen Prüfungsamts, Herrn Geerkens, entsprechend soll die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland und an anderen Universitäten im Hauptstudium erbracht worden sind, für einen Lehramtsstudiengang nach folgendem Modus ablaufen: - Die fachlich zuständigen Dozenten empfehlen der Studienberaterin (Frau Dr. Mirbach) die Anerkennung (mündlich, per Mail oder einfach durch einen Vermerk "Anerkennung empfohlen" auf dem von den Studierenden zur Anerkennung eingereichten Schein). - Die Studienberaterin stellt den Studierenden dann ein entsprechendes Formblatt aus, das die Anerkennung empfiehlt und mit den für die Prüfungsanmeldung erforderlichen Unterlagen beim staatlichen Prüfungsamt eingereicht werden kann. 2) Lehrende können zum Kopieren von Materialien für den Unterricht die Unterstützung der Bibliothekshilfskräfte in Anspruch nehmen. 3) Auf der Homepage des Instituts findet sich ein Formblatt, in das Studierende Anschaffungswünsche für die Bibliothek eintragen können. Ihr Peter Wenzel
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Univ.-Prof. Dr.phil. Peter Wenzel