25 Jul
2005
25 Jul
'05
10:52 a.m.
Liebe Institutsmitglieder, bitte beachten Sie bei der Fristeinräumung für das Einreichen von Seminararbeiten und der Korrektur von Klausuren, dass BAFÖG-Empfänger ihre Leistungen, die sie im 4. Fachsemester erbracht haben müssen, bis spätestens Anfang September im BAFÖG-Amt nachweisen müssen. Die Bewilligung zum 1.10. setzt voraus, dass das BAFÖG-Amt die Daten in den ersten 2 Wochen von September an die Zahlungsstelle übermittelt hat. Wenn dies nicht der Fall ist, verzögert sich die Zahlung um Monate. Vielen Dank Mit freundlichem Gruß Lucia Mirbach