
tach zusammen, es haben sich in bezug auf die gewaehrung von bonusguthaben fuer gremienarbeit ein paar (RWTH-spezifische?) neuigkeiten ergeben, ueber die ihr bescheid wissen solltet: es gibt ja die regelung fuer kindererziehung oder erkrankung. die es seit dem erlass vom 20.12.03 ermoeglicht, auch wenn das studienkonto leer oder "ueberzogen" ist, noch bonusguthaben zu bekommen, sofern der bonusguthabenwuerdige umstand zur zeit vorliegt. das studierendensekretariat verfaehrt in faellen von gremientaetigkeit nun aehnlich und gewaehrt auch dann boni, wenn das studienkonto zwar leer bzw. "ueberzogen" ist, die betreffende person aber momentan in irgendeinem gremium sitzt. die begruendung hierfuer ist eine unbillige haerte, die in den augen des studisek vorlaege, wenn in diesen faellen kein bonus gewaehrt wuerde. da das eine sehr studifreundliche regelung ist, sollten alle, die zur zeit in einem "bonusguthabenwuerdigen" gremium (SP, FBR, AStA) sitzen und gebuehrenpflichtig sind, diese auf jeden fall in anspruch nehmen! solltet ihr schonmal einen antrag gestellt haben, der aber abgelehnt wurde, da das konto ja schon verbraucht war und die drei moeglichen boni nicht reichten, geht einfach nochmal zum studisek und verweist die menschen dort auf die neue handhabung der regelung. schoene gruesse lea -- Lea Heuser | AStA der RWTH Sozialreferat | Turmstr. 3, 52072 Aachen lea@asta.rwth-aachen.de | Telefon: 0241-80 93792 http://www.asta.rwth-aachen.de | Telefax: 0241-80 92394