Befristete Arbeitsverträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 18.04.2007 ist das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) in Kraft getreten. Das WissZeitVG hat weitgehend die bisherigen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes zur Befristung übernommen. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend kurz skizziert:: Studentische Hilfskräfte Die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte ist nunmehr für die Dauer von 6 Jahren möglich. Ab sofort sind für Personalmaßnahmen nur noch die neu ins Netz gestellten Formulare (HIWI 01)mit dem anhängenden Dienstverträgen zu verwenden. Wissenschaftliche Hilfskräfte Eine Begrenzung der Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft auf 4 Jahre ist entfallen. Es gelten die gleichen Regelungen wie für hauptberuflich wissenschaftlich Beschäftigte (6 Jahre vor + 6 Jahre nach Promotion). Auch hier sind für Personalmaßnahmen nur noch die neu ins Netz gestellte Formulare (HIWI 02 oder HIWI 03) mit dem anhängenden Dienstverträgen zu verwenden. Lehrkräfte für besondere Aufgaben Beschäftigte dieser Personalkategorie können nunmehr ebenfalls sachgrundfrei nach dem WissZeitVG beschäftigt werden. Familienpolitische Komponente Neu aufgenommen wurde in das WissZeitVG eine familienpolitische Komponente. Die insgesamt ohne Sachgrund zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Befristung wegen Drittmittelfinanzierung Über die bisherigen Regelungen hinaus wurde folgende neue Befristungsmöglichkeit mit dem Sachgrund Drittmittelfinanzierung aufgenommen. Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Befristung von Arbeitsverträgen des nichtwissenschaftlichen und nichtkünstlerischen Personals zulässig. Ausführlicher wird Sie das in Kürze erscheinende Rundschreiben informieren. Für eine allgemeine Beratung und die Klärung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal und der Personalabteilung für das nichtwissenschaftliche Personal im Hinblick auf die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Klaus Gertig Dipl.-Finanzwirt
Stellvertr. Abteilungsleiter Abt. 8.1 - Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen Personals RWTH Aachen Templergraben 86 52056 Aachen
Tel: (++49)-241-8094128 Fax: (++49)-241-8092627 mailto: Klaus.Gertig@zhv.rwth-aachen.de Web: http://www-zhv.rwth-aachen.de/zentral/abt81_.htm
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Gertig, Klaus