Rundmail zur Überleitung in den neuen TV-L
Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Tagen sind die Vergütungsmitteilungen des LBV verteilt worden. Allen, die zum 1.11.2006 in den TV-L übergeleitet wurden und für die somit der TVÜ-Länder gilt, ist das unter Berücksichtigung des Vergleichsentgeltes berechnete monatliche Entgelt mitgeteilt worden. Diese ergänzende Information ist nur für diese Gruppe der übergeleiteten Beschäftigten bestimmt. Vergleichsentgelt Zum monatlichen Entgelt haben uns trotz der Erklärungen des LBV in der Info 11/2006 viele Fragen erreicht. Wir möchten daher noch einige Ergänzungen zu der Information durch das LBV geben. Das monatliche Entgelt wird durch die Entgeltgruppe und die Stufe bestimmt. Die Entgeltgruppe ist allen Beschäftigten von der Personalabteilung mitgeteilt worden. Die zustehende Stufe wird für Arbeiter und Angestellte nach unterschiedlichen Überleitungsregelungen bestimmt. Da es kaum Rückfragen aus dem Arbeiter Bereich gegeben hat, gehen wir davon aus, dass die Erklärungen des LBV für diese Gruppe ausreichend waren. Bei den Angestellten kommt es bei der Festlegung der Stufe im Rahmen der Überleitung nicht auf die an der RWTH Aachen zurückgelegte Beschäftigungszeit an. Für die Angestellten bestimmt sich das monatliche Entgelt nach dem so genannten Vergleichsentgelt. Dieses Vergleichsentgelt ist die Summe von Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag (ohne kinderbezogene Anteile). Unproblematisch sind dabei die Beschäftigten, die den Ortszuschlag für Ledige (Stufe 1) oder den vollen Verheiratetenzuschlag (Stufe 2) erhalten haben. Bei diesen Beschäftigten wird der bisherige Ortszuschlag bei der Berechnung des Vergleichsentgeltes berücksichtigt. Schwieriger ist die Gruppe der Angestellten, bei denen bisher beide Ehepartner einen familienbezogenen Anteil im Ortszuschlag erhalten haben. Grundsätzlich gilt für diese Fälle folgendes: Kann der Ehegatte des/der an der RWTH Beschäftigten wegen des Wegfalls des Ortszuschlages im TV-L bei Angestellten den vollen Verheiratetenanteil (Ortszuschlag der Stufe 2) oder bei Beamten den vollen Familienzuschlag bei seinem Arbeitgeber oder Dienstherrn beanspruchen, wird beim Vergleichsentgelt lediglich die Stufe 1 des bisherigen Ortszuschlages zugrunde gelegt. Wenn beide Ehepartner am 1.11.2006 in den TV-L übergeleitet worden sind, erfolgt die Überleitung jeweils mit dem Ortszuschlag der Stufe 1 zuzüglich des individuell zustehenden Teils des Unterschiedsbetrages zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlages. Nach unseren Informationen sind beim LBV noch nicht alle Klärungen mit den jeweils anderen Arbeitgebern erfolgt, sodass es noch zu Neuberechnungen des Vergleichsentgeltes durch das LBV kommen kann. Das Vergleichsentgelt selbst ist in den Vergütungsabrechnungen des LBV nicht ausgewiesen. In den Vergütungsmitteilungen des LBV ist nur dargestellt, welche Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe aufgrund des Vergleichsentgeltes zu zahlen ist. Da das Vergleichsentgelt nicht genau einer Stufe der neuen Entgelttabelle entspricht, setzt sich das ab dem 1.11.2006 zu zahlende monatliche Entgelt im Angestelltenbereich aus einem regulären Stufenbetrag lt. Tabelle und einem Erhöhungsbetrag zur individuellen Zwischenstufe zusammen. Beispiel: Entgeltgruppe 5 - Vergleichsentgelt 2000,- EUR Vergütungsmitteilung LBV: Entgeltgruppe 5 Stufe 3 1970 EUR Erhöhungsbetrag zur individuellen Zwischenstufe 30 EUR Im Arbeiterbereich fällt wegen der unterschiedlichen Überleitung im Regelfall solch ein Erhöhungsbetrag nicht an. Da alle übergeleiteten Beschäftigten mindestens die Stufe 2 bekommen, fällt der Erhöhungsbetrag bei den Beschäftigten, deren Vergleichsentgelt geringer als das Entgelt der Stufe 2 ist, ebenfalls nicht an. Wir hoffen, dass mit dieser zusätzlichen Information die Info des LBV für alle besser verständlich ist. Natürlich stehen die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung für ergänzende Fragen gerne zur Verfügung. Wir weisen aber darauf hin, dass für die Festsetzung und Berechnung des Vergleichsentgeltes das LBV zuständig ist und mögliche Zweifelsfragen nicht an der RWTH entschieden werden können. Da wir aber wissen, wie schwer es zur Zeit ist, mit dem LBV alle diese Fragen zu klären, möchten wir zumindest eine erste Ansprechstelle anbieten. Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile Ebenfalls hinweisen möchten wir auf eine wichtige Übergangsfrist bis zum 31.12.2006 für alle Beschäftigten, die selbst oder bei denen der Ehepartner kinderbezogene Entgeltbestandteile erhält und bei denen eine/r teilzeitbeschäftigt ist. Durch die neue Rechtslage werden ab dem 1.11.2006 die kinderbezogenen Entgeltbestandteile anteilig zur Arbeitszeit gezahlt, unabhängig davon, ob die/der Partner/in auch im öffentlichen Dienst ist. Sofern also der Teil der Partner, der teilzeitbeschäftigt ist, bisher den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag erhalten hat, führt das zu einer Kürzung. Um Nachteile zu vermeiden bzw. zu minimieren, kann es sinnvoll sein, mit einem Antrag an die Kindergeld zahlende Stelle einen Berechtigtenwechsel für das Kindergeld vor zunehmen. Damit besteht unter Umständen die Möglichkeit noch nachträglich bis zum 31.12.2006 einen Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile ohne Kürzung oder geringerer Kürzung zu begründen. Auch für diese Thematik ist das LBV zuständig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilungen stehen Ihnen aber für eine erste Beratung im Bedarfsfall gerne zur Verfügung. Abschließend noch der Hinweis, das wir auf der Homepage zum neuen Tarifrecht (<http://www-zhv.rwth-aachen.de/zentral/dez8_neuertarifvertrag.htm>) eine weitere Information zur Entgeltumwandlung ins Netz gestellt haben. Bitte machen Sie die in Ihrer Einrichtung beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, für die der TV-L gilt, in geeigneter Form auf diese aktuellen Informationen aufmerksam. Mit freundlichem Gruß i. A. Berthold Miethke Personaldezernent RWTH Aachen Berthold Miethke Personaldezernat Templergraben 86 52056 Aachen Tel.: +49 (0) 241/80 9 40 12 Fax.: +49 (0) 241/80 9 21 05 E-Mail: Personal@zhv.rwth-aachen.de Internet: <<http://www.rwth-aachen.de/>>
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Miethke, Berthold