Berufung von ehrenamtlichen Richtern am Sozialgericht Aachen

Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW hat die RWTH um Vorschläge für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für die am 01.03.2014 beginnende Amtsperiode gebeten. Die persönlichen Voraussetzungen sind in den §§ 16 - 18 Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt, die der Mail beigefügt sind. Nach § 16 Abs. 6 SGG sollen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Bereich des Sozialgerichts wohnen oder beschäftigt sein. Wenn Sie an diesem Ehrenamt interessiert sind, tragen Sie sich bitte in den beigefügten Vordruck ein und schicken ihn bis Montag, den 06.05.2013 an melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de<mailto:melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de> zurück. Die Listen werden dann gesammelt dem Ministerium zugeleitet. Für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement bedanke ich mich schon jetzt . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Melanie Liesen RWTH Aachen Abt. 5.1 - Organisation Templergraben 55 52062 Aachen Telefon: 0241/80-94381 Fax: 0241/80-92313 Mailto: melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de<mailto:Gisela.Jansen@zhv.rwth-aachen.de>
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Liesen, Melanie