Berufung von ehrenamtlichen Richtern beim Landessozialgericht NRW
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW hat die RWTH um Vorschläge für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht NRW für die Amtszeit vom 15.07.2015 bis zum 14.07.2020 gebeten. Aufgrund der Bewerberlage kommen nach Auskunft des Landessozialgerichts auch Beschäftigte in Betracht, die nicht über eine mindestens fünfjährige Amtszeit bei einem Sozialgericht verfügen. Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 35 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 16 bis 18 Sozialgerichtsgesetz (SGG), die der Mail beigefügt sind. Nach § 35 Abs. 1 SGG müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr vollendet haben. Es wird darum gebeten, keine Personen vorzuschlagen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Sozialgerichten ausüben. Wenn Sie an diesem Ehrenamt interessiert sind, tragen Sie sich bitte in den beigefügten Vordruck ein und schicken ihn bis Freitag, den 17.04.2015 an melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de<mailto:melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de> zurück. Die Listen werden dann gesammelt dem Ministerium zugeleitet. Für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement bedanke ich mich schon jetzt . Mit freundlichen Grüßen Melanie Liesen RWTH Aachen Abt. 5.1 - Organisation Templergraben 55 52062 Aachen Telefon: 0241/80-94381 Fax: 0241/80-92313 E-Mail: melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de<mailto:melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de>
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Liesen, Melanie