Ausnahme von der Haushaltssperre für die Hochschulen
4 Jul
2005
4 Jul
'05
10:13 a.m.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom 30.6.2005 hat das Finanzministerium eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet. Von dieser Sperre sind jedoch die vom Qualitätspakt erfassten Bereiche ausgenommen. Dies bedeutet, dass an der Hochschule sämtliche Ausgaben wie bisher weiterhin getätigt werden können. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre gibt es somit im Hochschulbereich keinerlei Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Mittel und Stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Heinz-Herbert Kaußen
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