Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Landessozialgericht NRW
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat die RWTH um Vorschläge für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht NRW für die Amtszeit vom 15.07.2020 bis 14.07.2025 gebeten. Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 35 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit §§ 16 bis 18 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (siehe Anlage). Es kommen auch Beschäftigte in Betracht, die nicht über eine mindestens fünfjährige Amtszeit bei einem Sozialgericht verfügen. Das Amt können jedoch keine Personen ausüben, die eine prozessvertretende Tätigkeit an den Sozialgerichten ausüben. Wenn Sie an diesem Ehrenamt interessiert sind, tragen Sie sich bitte in den beigefügten Vordruck ein und schicken ihn bis Montag, den 02.03.2020 an melanie.liesen@zhv.rwth-aachen.de zurück. Die Listen werden dann gesammelt dem Ministerium zugeleitet. Für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement bedanke ich mich schon jetzt. Mit freundlichen Grüßen Katrin Zeumann -- Katrin Zeumann Abteilungsleiterin Abteilung 5.1 - Organisation Dezernat 5.0 - Organisation und IT RWTH Aachen University Turmstr. 46 Raum 305 52064 Aachen Tel: +49 241 80-94028 Fax: +49 241 80-92313 katrin.zeumann@zhv.rwth-aachen.de www.rwth-aachen.de/organisation
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Zeumann, Katrin