Regelungen für Lehrveranstaltungen und insbes. Prüfungen bis 7. März 2021
--- English version will be mailed tomorrow. --- Liebe Lehrende, gemäß der am Wochenende veröffentlichten CoronaSchutzverordnung von NRW werden die aktuellen Regeln zunächst bis zum 21. Februar und dann vermutlich bis zum 7. März in mehr oder weniger unveränderter Form fortgeschrieben. Gleichzeitig müssen wir allen Studierenden gemäß Prüfungsordnung eine rechtskonforme Prüfungsmöglichkeit anbieten. Deshalb haben wir uns mit den Prüfungsausschussvorsitzenden auf die folgenden Regelungen verständigt: Es dürfen bis zum 7. März keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz stattfinden. Das betrifft sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen. Ausnahmen gelten für die Medizin und bereits genehmigte Laborpraktika. Weitere Ausnahmen kann es nur in durch die Abt. 1.1 genehmigten Sonderfällen geben (siehe Punkt 2.). Für die bis zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Prüfungen haben Sie folgende Möglichkeiten. 1. Klausuren können durch alternative Prüfungsformate ersetzt werden. Generell genehmigte Ersatzformate sind: mündliche Prüfungen via Zoom von Zuhause aus oder Fernprüfungen, bei denen die Studierenden nicht beobachtet werden. Andere Ersatzformate, wie z.B. die Anerkennung unbenoteter Modulbausteine in Form von Hausübungen oder Bonuspunkten als Ersatz für die Prüfung, müssen mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden. 2. Klausuren können durch Sie nach dem aktuell gültigen Generalbeschluss der Prüfungsausschussvorsitzenden durch Fernprüfungen von Zuhause mit Beobachtung via Zoom ersetzt werden. Dies ist aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Studierenden nur mit deren expliziter Zustimmung möglich. Beachten Sie unbedingt die Handreichungen des CLS https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/. Sind Studierende mit der Teilnahme an einer beobachteten Fernprüfung nicht einverstanden, muss für diese Gruppe nach den rechtlichen Vorgaben eine der folgenden Möglichkeiten angeboten werden: - Sie können ein alternatives Prüfungsformat, wie z. B. eine mündliche Prüfung, wählen. - Sie können die Studierenden auf den zweiten Prüfungstermin verweisen, wenn dieser noch in dieser Prüfungsperiode bis Ende April liegt. Bitte beachten Sie dabei, dass wir zurzeit noch keine verlässlichen Aussagen bezüglich der Planungssicherheit dieser Präsenztermine treffen können. - Wenn es sich um den einzigen Prüfungstermin in dieser Prüfungsperiode handelt, können Sie einen (formlosen kurzen) Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Abteilung 1.1 pruefungsrecht@zhv.rwth-aachen.de <mailto:pruefungsrecht@zhv.rwth-aachen.de> stellen, sodass diese voraussichtlich sehr kleine Gruppe von Studierenden die gleiche Klausur zeitgleich in einem Hörsaal der RWTH schreiben kann. Ein Antrag per Mail ist aufgrund unserer Dokumentationspflichten erforderlich. Damit ist kein weiterer Prüfungstermin notwendig. Die Entscheidung, welche Option angeboten werden soll, liegt bei den Lehrenden. 3. Klausuren können verschoben werden. Die neuen Termine werden in der Vorlesungszeit des Sommersemesters liegen und müssen mit den Klausurplanenden der Fakultät abgestimmt werden. Präsenzprüfungen im ZuseLab können erst ab Mai wieder neu angesetzt werden. Nach einer weiteren Aktualisierung der CoronaSchutzverordnung informieren wir Sie wieder vorab. Wir werden die Studierenden am Montag über diese Regelungen bis 7. März informieren. Bitte übernehmen Sie selbst die Information Ihrer Studierenden bezüglich Änderungen an Ihren Prüfungsformaten und informieren Sie bitte die Klausurplanende über Veränderungen. Wir müssen ggfs. durch Kohorten in Intervallen von etwa 15 Minuten sicherstellen, dass die verwendeten Systeme bei Up- und Download der Klausuren nicht überlastet werden. Bitte appellieren Sie an die Studierenden, Fernprüfungsformate zu nutzen, da derzeit niemand prognostizieren kann, ob aufgrund der Mutationen z.B. im April wieder Präsenz möglich ist. Uns ist bewusst, dass die Information kurzfristig kommt. Leider kommen die behördlichen Vorgaben, die wir beachten müssen, mit der gleichen Kurzfristigkeit. Planungssicherheit können wir am ehesten mit Fernprüfungen schaffen. Wir bitten alle Lehrenden, im gesamten Prüfungszeitraum insbesondere Klausuren mit weniger als 50 Teilnehmende durch alternative Formate zu ersetzen (siehe Punkt 1.), um die Durchführung der etwa 1500 Klausuren in dieser Prüfungsperiode sicherzustellen. Mit besten Grüßen Aloys Krieg - Prorektor für Lehre -
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Dez. 5.0 Kommunikation