Sehr geehrte Damen und Herren, nach den hier vorliegenden Informationen werden der TV-L und der Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) wie vorgesehen am 1.11.2006 in Kraft treten. Die bisher veröffentlichten Informationen zu den neuen Tarifverträgen sind, soweit man das bisher übersehen kann, nicht zu ändern, da es hierzu in den Tarifverhandlungen keine Änderungen mehr gegeben hat. Noch einmal besonders hinweisen möchte ich darauf, dass damit ab dem 1.11.2006 die Arbeitszeit für Vollbeschäftigte wöchentlich 39 Stunden und 50 Minuten beträgt. Sonderregelungen und Gleitzeitvereinbarungen in den Hochschuleinrichtungen bleiben davon unberührt. Ausgenommen davon sind Hausmeister und voraussichtlich Beschäftigte mit Schicht- oder Wechselschichtarbeit. Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden. Die Arbeitszeit verteilt sich für Vollbeschäftigte grundsätzlich auf die Tage Montag bis Donnerstag mit 8 Stunden und Freitag mit 7 Stunden 50 Minuten. Nach dem Wegfall der tariflichen Vorschriften über die Ruhepausen gilt nunmehr auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst das Arbeitszeitgesetz unmittelbar. Danach ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von * mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und * 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Diese Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Die vorstehenden Regelungen sind bei der Festlegung der täglichen Arbeitszeit sicherzustellen. Nur vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorschriften von der zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden kann. Die Nichteinhaltung dieser Regelungen seitens des Arbeitgebers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann darüber hinaus als Straftat geahndet werden. Ich bitte vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass diese Regelungen als Folge des neuen Tarifvertrages so umgesetzt werden müssen. Bestehende Gleitzeitvereinbarungen in den Hochschuleinrichtungen werden entsprechend umgestellt. Weitere Informationen zur Arbeitszeit finden Sie in unserer Information vom 19.10.2006. Anfang November wird wie geplant jede/r Beschäftigte eine persönliche Information zur Überleitung erhalten. Ebenso wird jede Hochschuleinrichtung über die neuen Entgeltgruppen ihrer Beschäftigten informiert. Hinweisen möchte ich ferner darauf, dass auf der bekannten Adresse <http://www-zhv.rwth-aachen.de/zentral/dez8_neuertarifvertrag.htm> des Personaldezernates eine neue Information zu den unständigen Bezügebestandteilen (Überstunden, Rufbereitschaft etc.) und der Jahressonderzahlung (bisheriges Weihnachtsgeld) veröffentlicht ist. Diese Informationen werden wir in den nächsten Tagen um die abgeschlossenen Tarifverträge im Wortlaut ergänzen. Ändern wird sich mit dem TV-L auf jeden Fall auch die Regelung zum Übergangsgeld, das ab dem 1.11.2006 ersatzlos gestrichen wird. Ebenfalls neue Informationen gibt es zum Erholungsurlaub: Es ist zwar so, dass sich die Übertragungsfrist für den Erholungsurlaub im TV-L verkürzt, diese neue kürzere Übertragungsfrist gilt aber nicht für die Beschäftigten der Hochschulen, da für diesen Personenkreis Sonderregelungen vereinbart worden sind. Die Beschäftigten der Hochschulen müssen den Erholungsurlaub bis zum 30.09. des folgenden Jahres genommen haben. Für die Beschäftigten der RWTH bleibt damit bei den Übertragungsmöglichkeiten in der Praxis alles beim Alten ! Entfallen wird aber ab 2007 der bisherige tarifliche Zusatzurlaub für Arbeiter mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 % und weniger als 50 %. Das Urlaubshandbuch wird in den nächsten Wochen an die neuen tariflichen Regelungen angepasst. Die neuen tariflichen Regelungen gelten jedoch bereits mit Wirkung ab dem 01.11.2006. In den nächsten Wochen ist es geplant die Informationen zum TV-L noch mit Informationen zu ausgewählten Themen zu ergänzen. Anregungen und Wünsche dafür nehmen wir gerne entgegen. Bitte machen Sie die in Ihrer Einrichtung beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, für die der BAT bzw. der MTArb gilt, in geeigneter Form auf diese aktuellen Informationen aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen i. A. Berthold Miethke Personaldezernent RWTH Aachen Berthold Miethke Personaldezernat Templergraben 86 52056 Aachen Tel.: +49 (0) 241/80 9 40 12 Fax.: +49 (0) 241/80 9 21 05 E-Mail: Personal@zhv.rwth-aachen.de Internet: <<http://www.rwth-aachen.de/>>