8 Aug
2003
8 Aug
'03
11:30 a.m.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Klarstellung weise ich daraufhin, dass die mit der o.a. e-mail getroffene Arbeitszeitregelung nur für die Zentralen Hochschuleinrichtungen sowie die Hochschulinstitute und Lehrstühle der RWTH Aachen gelten kann. Insbesondere wird hiervon das Universitätsklinikum nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen Für den Rektor Der Kanzler In Vertretung H.-H. Kaußen