Die Wahlzeit
beginnt am Tag der Bundestagswahl um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Im
Anschluss an die Wahlhandlung wird das Wahlergebnis ermittelt.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen müssen
wahlberechtigt für die Bundestagswahl
sein, d.h. sie müssen
-
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
-
mind. 18 Jahre alt sein
und
-
seit mind. 3
Monaten in Deutschland wohnen oder – wenn sie im Ausland (z.B. Belgien oder Niederlande) leben – vorher
mind. 3 Monate in Deutschland gelebt haben.
Wer an dieser Wahlhelfertätigkeit interessiert ist, bitte ich, sich in den angefügten Vordruck Formular_BUND_Wahlhelfer.pdf einzutragen und dabei den gewünschten Einsatzort in der Spalte „Bemerkungen“ nicht zu vergessen.
Bitte benennen Sie nur Personen, die die o.a. Voraussetzungen erfüllen.
Da jede/r zuverlässige Wahlhelfer dringend benötigt wird, mache ich darauf aufmerksam, dass in das Formular ebenfalls Personen aus dem persönlichen Umfeld der Bediensteten eingetragen werden,können, die an dem Ehrenamt interessiert sind und die Voraussetzungen erfüllen.
Die Stadt Aachen bemüht sich, die Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes zu berücksichtigen, die in die Spalte "Bemerkungen" eingetragen werden.
Die
Leiter/innen der Hochschuleinrichtungen bzw. Organisationseinheiten bitte ich
dafür Sorge zu tragen, dass die ausgedruckten und handschriftlich ergänzten
Listen bis zum
Donnerstag, den 23.06.2005
der
Abteilung 5.1 – Organisation zugeschickt werden. Von dort
werden die Listen gebündelt der Stadt Aachen zugeleitet.
Für Ihre
Mithilfe danke ich Ihnen im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen