An alle Hochschuleinrichtungen Sehr geehrte Damen und Herren, um eine termingerechte Bearbeitung der eingehenden Anträge auf Neueinstellung und Weiterbeschäftigung für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ab dem 01.01.2010 zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass diese Anträge bis spätestens 27.11.2009 mit den für die Einstellung erforderlichen Unterlagen in der Personalabteilung 8.1 zur Bearbeitung vorliegen. (Gilt nicht für die Organisationseinheiten des Universitätsklinikums). Der Abgabetermin aus dem Rundschreiben vom 23.10.2009 -Kameraler Jahresabschluss- bleibt davon unberührt. Aufgrund der steigenden Anzahl von Anträgen und Feiertage im Dezember ist die Frist von üblicherweise 10 Arbeitstagen im Dezember leider nicht haltbar, da eine rechtzeitige Unterzeichnung und Übersendung der geschlossenen Arbeitsverträge mit diesem Verfahren nicht mehr gewährleistet werden kann. Mit freundlichen Grüssen Im Auftrag Agnes Bonné (Personalabteilung 8.1)